Bundesrat will Witwen und Witwer bei Renten gleichstellen
Witwe und Witwer sollen bei Renten gleichgestellt werden. So lauten die konkretisierten Pläne, die der Bundesrat heute Mittwoch vorgestellt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Witwen und Witwer sollen bei Renten gleichgestellt werden.
- Witwen- und Witwerrenten soll es laut Bundesrat bis zum 25. Geburtstag des Kindes geben.
- Man reagiert auf ein EGMR-Urteil zur Ungleichbehandlung bei Hinterlassenenrenten.
Der Bundesrat hat seine Pläne zur Reform der AHV-Hinterlassenenrenten konkretisiert. So sollen etwa Witwe und Witwer gleichgestellt werden. Ebenso soll die Rente für Frauen nicht mehr lebenslang gelten. Im Herbst kommt die Vorlage dazu in die Vernehmlassung.
Witwen- und Witwerrenten sollen an Eltern unabhängig vom Zivilstand maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Somit erhalten auch unverheiratete Väter und Mütter eine solche Rente.
Damit reagiert der Bundesrat auf eine Kritik des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der 2022 in einem Urteil eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten feststellte.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen laut Bundesrat die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen herstellen, das System an die heutigen sozialen Realitäten anpassen und Entlastungen bringen.
Mit dem neuen System sollen rund 810 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund gespart werden.