Bundesrat will Wolfsschutz auf Verordnungsstufe lockern
Nach einem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September will der Bundesrat den Wolfsschutz auf Verordnungsstufe lockern.
Das Wichtigste in Kürze
- Kantone sollen künftig ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren dürfen.
- Der Bundesrat will die Jagdverordnung entsprechend anpassen.
- Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021.
Kantone sollen künftig bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Der Bundesrat will die Jagdverordnung entsprechend anpassen. Er hat die Vorlage am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.
Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September soll der Wolfsschutz nun auf Verordnungsstufe gelockert werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen setzt der Bundesrat zwei Vorstösse aus dem Parlament um.
Bisher lag Schwelle bei 15 gerissenen Tieren
Kantone sollen künftig bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren. Zudem soll bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern die Verordnung präzisiert werden. Drei Risse sollen ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann.
Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden angerichtet haben, soll die Schadenschwelle ebenfalls gesenkt werden.
So soll sie neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat liegen. Innerhalb von vier Monaten soll die Schwelle neu bei 25 statt 35 Nutztieren liegen.
Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 wurden rund 110 Wölfe und 11 Rudel gezählt. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021.