Wölfe dürfen bei Siedlungen und Schafherden geschossen werden

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Bern,

Wölfe dürfen in der Schweiz wieder abgeschossen werden. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Parlament will den Wolfsschutz lockern. Der Bundesrat hat nun definiert, wann die Raubtiere legal geschossen werden dürfen. (Symbolbild)
Das Parlament will den Wolfsschutz lockern. Der Bundesrat hat nun definiert, wann die Raubtiere legal geschossen werden dürfen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Das Wichtigste in Kürze

  • Wölfe dürfen nun in der Nähe von Schafherden und Siedlungen abgeschossen werden.
  • Trotzdem stellt der Bundesrat klar, Wölfe dürfen nicht grundlos getötet werden.

Das Parlament hat den Wolfsschutz gelockert. Das Volk wird darüber im September an der Urne befinden. Vor der Abstimmung will der Bundesrat Klarheit schaffen. Geht es nach ihm, dürften Wölfe nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden abgeschossen werden.

Das revidierte Gesetz erlaubt den Kantonen unter bestimmten Bedingungen, Wolfsrudel vorausschauend zu regulieren. Damit hat das Parlament auf die wachsende Zahl von Wölfen reagiert. Der Wolf bleibt aber laut dem Bundesrat trotz dem revidierten Jagdgesetz eine geschützte Tierart und darf nicht gejagt werden. Die Rudel bleiben erhalten.

Kantone müssen Abschuss begründen können

Mit der Revision der Jagdverordnung will der Bundesrat dafür sorgen, dass vor dem Urnengang die Details zur Umsetzung klar sind. Definiert werden insbesondere die Voraussetzungen für eine Bestandesregulierung.

Wolfsrudel
Ein Wolfsrudel auf einem Feld. (Symbolbild) - Pixabay

Nicht zulässig wäre gemäss Bundesrat beispielsweise der Wolfsabschuss, wenn sich die Rudel fernab von Siedlungen oder Schafherden aufhalten. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren. Weiter sind die Kantone in Gebieten mit Wolfsrudeln verpflichtet, die Bauern über Massnahmen zum Schutz von Herden informieren.

Das neue Jagdgesetz kommt am 27. September zur Abstimmung - fast fünf Monate später als ursprünglich geplant. Wegen der Corona-Pandemie hat der Bundesrat den Urnengang vom Mai annulliert.

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