Cassis weist Vorwürfe zu Migrations- und Flüchtlingspakt zurück

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Bern,

Ignazio Cassis äusserte sich zum Uno-Migrationspakt und zum Uno-Flüchtlingspakt. Den Vorwurf, das Parlament übergangen zu haben, wies der Aussenminister zurück.

Ignazio Cassis
Bundesrat Ignazio Cassis im Parlament. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ignazio Cassis hat die Vorwürfe zu Migrations- und Flüchtlingspakt zurückgewiesen.
  • Das Parlament sei verschiedentlich informiert und einbezogen worden.

Aussenminister Ignazio Cassis hat heute Montag in der Fragestunde des Nationalrates zum Uno-Migrationspakt und zum Uno-Flüchtlingspakt Stellung genommen. Er wies den Vorwurf zurück, das Parlament übergangen zu haben.

Das Parlament sei im Verlauf des Prozesses verschiedentlich informiert und einbezogen worden, sagte Cassis – namentlich im Rahmen der Information über die Prioritäten der Schweiz für die 72. Uno-Generalversammlung, im aussenpolitischen Bericht sowie im Bericht zur Migrationsaussenpolitik.

Der Ständerat hatte sich vergangene Woche mit dem Migrationspakt befasst. Er fordert, dass das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheidet. Der Nationalrat wird sich am 6. Dezember äussern. Anschliessend ist der Ball beim Bundesrat. Gemäss Verfassung wäre er immer noch frei, in eigener Kompetenz zu entscheiden, stellte Cassis in der Fragestunde fest.

Entscheid zum Flüchtlingspakt

Der Aussenminister äusserte sich auch zum Uno-Flüchtlingspakt. Im Unterschied zum Migrationspakt bezieht sich dieser auf Personen, die dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention unterstehen. Am 13. November haben 176 Staaten eine Resolution dazu angenommen. Drei Staaten enthielten sich, die USA stimmten dagegen. Die Schweiz nahm nicht an der Abstimmung teil.

Der Grund dafür sei, dass der Entscheidungsprozess in der Schweiz noch nicht abgeschlossen sei, erklärte Cassis. Die Abstimmung in New York habe früher stattgefunden als ursprünglich geplant. Der Bundesrat werde aber noch vor der Verabschiedung durch die Uno-Generalversammlung über die abschliessende Haltung der Schweiz befinden, also noch im Dezember.

Geltendes internationales Recht

Der Uno-Flüchtlingspakt basiere auf geltendem internationalem Recht und bekräftige die Genfer Flüchtlingskonvention, betonte Cassis. Daraus liessen sich weder finanzielle Verpflichtungen noch Ansprüche ableiten. Der Flüchtlingspakt definiere den Flüchtlingsbegriff auch nicht neu.

In dem Dokument gehe es um den besseren Schutz von Flüchtlingen sowie die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit und der Rückkehr. Das Ziel sei zudem eine bessere internationale Verteilung der Verantwortung für Flüchtlinge.

Auch über den Flüchtlingspakt sei das Parlament informiert worden, sagte Cassis. Es sei an den Aussenpolitischen Kommissionen, mehr Informationen zu verlangen, wenn sie dies wünschten. Der Bundesrat werde aber bis im Frühjahr einen Bericht zu «Soft Law» und zur Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Parlament vorlegen.

Eine aktuelle Debatte zum Thema «Soft Law», wie die CVP dies verlangt hatte, wird es in der Wintersession dagegen nicht geben. Das Büro des Nationalrates verneinte vergangene Woche die Dringlichkeit einer Interpellation.

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