Comeback von Doppelnamen auf gutem Weg

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Bern,

2013 wurde der Doppelname bei einer Heirat abgeschafft. Nun soll dieser wieder möglich sein – trotz Kritik wegen den Kindern.

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Die abgeschafften Doppelnamen sollen bei einer Heirat wieder möglich sein. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Heirat sollen wieder Doppelnamen möglich sein.
  • Diese wurden 2013 abgeschafft.
  • Auf die Namensführung der Kinder hat die vorgeschlagene Revision keinen Einfluss.

Die 2013 abgeschafften Doppelnamen bei einer Heirat sollen wieder möglich werden. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung hat offene Türen eingerannt. Parteien und Kantone bevorzugen dabei mehrheitlich die vorgeschlagene «grosse Lösung». Kritik gibt es an der Nichteinbeziehung des Kinderrechts.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hatte eine «kleine Lösung» und eine «grosse Lösung» in die Vernehmlassung geschickt, weil die seit 2013 gültige Praxis verhindert, dass frisch Verheiratete einen Doppelnamen tragen dürfen. Die Familienzusammengehörigkeit ist also meist nicht mehr erkennbar.

2013 wurden Doppelnamen wie Seiler Graf abgeschafft. Seither behält jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen der Namen der Ehepartner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder - falls die Eltern verschiedene Namen tragen - einen der Ledignamen.

Rückkehr des Konzepts von 2013

Gemäss der von der RK-N vorgeschlagenen «kleinen Lösung» soll ein Doppelname durch Voranstellen des bisherigen Namens der oder des Verlobten gebildet werden können, deren oder dessen Ledignamen bei der Eheschliessung nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird. Damit würde man zum Konzept vor dem 1. Januar 2013 zurückkehren.

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Auf die Namensführung der Kinder hat die vorgeschlagene Revision keinen Einfluss. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die zweite Option geht weiter: So soll es in Zukunft beiden Ehegatten möglich sein, einen Doppelnahmen zu führen - unabhängig davon, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen bilden oder ihren bisherigen Namen behalten. Dieser Doppelname könnte wahlweise mit oder ohne Bindestrich festgelegt werden.

Auf die Namensführung der Kinder hat die vorgeschlagene Revision keine Auswirkungen. Insbesondere ist nicht vorgesehen, für die Kinder die Möglichkeit der Führung eines Doppelnamens einzuführen.

Kein Widerstand

Grundsätzlichen Widerstand gegen eine Anpassung gab es in der Vernehmlassung, die am Samstag abläuft, keinen. Mit Ausnahme der Mitte sprechen sich alle Parteien für die «grosse Lösung» aus. Diese bietet ihnen bezüglich Vielfalt mehr Garantie für alle heute gängigen Familienformen.

Dies erlaube die Wahlmöglichkeit zur Führung eines Doppelnamens mit Wirkung auf die gemeinsamen Kinder, so der Tenor. SVP und FDP bedauern jedoch, dass die Vorlage die Namensführung der Kinder insgesamt zu wenig berücksichtigt.

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