Coronavirus: Bundesrat informiert über aktuelle Lage
Der Bundesrat trat heute wieder an die Öffentlichkeit und verkündete grosse Schritte zurück in die Normalität. Bereits ab Montag sind viele Massnahmen weg.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Montag werden in der Schweiz die Corona-Massnahmen weitgehend aufgehoben.
- Einzig Grossveranstaltungen über 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten.
- Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen beschlossen.
Die Pressekonferenz ist beendet. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:
- Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind ab Montag, 22. Juni 2020, wieder erlaubt. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.
- Eine besondere Regelung gilt für Demonstrationen. Hier gibt es bereits am morgen Samstag keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen mehr. Es gilt aber eine Maskentragpflicht.
- Die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs wird per Montag aufgehoben. Zeitgleich besteht auch keine Sitzpflicht mehr.
- Die Home-Office-Empfehlungen werden aufgehoben, ebenso die Vorgaben zum Schutz der Gruppe besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen.
16.06: Nun eine ganz konkrete Frage: Hätten die Lockerungsschritte schon früher durchgeführt werden können?
«Wir haben eine Menge gelernt», betont Berset. «Es ist jetzt eine andere Situation. Es war eine ziemlich aufwändige Arbeit, ein System zu finden, das funktioniert.»
Auch Sommaruga betont den enormen Lernprozess. Dieser helfe neue Entscheidungen zu treffen.
16.01: Mit der Aufhebung der Home-Office-Empfehlung sind Risiko-Personen vermehrt dem Virus ausgesetzt. Welche Fürsorgepflicht haben die Arbeitgeber?
«Wir sind nicht mehr am gleichen Ort wie vor drei Monaten», sagt Sommaruga. «Die Sorgfaltspflicht und Vorsorgepflicht des Arbeitgebers gilt aber nach wie vor. Wir wissen jetzt mehr als vor dieser Epidemie.»
15.55: Eine Journalistin fragt, wieso neu ein Abstand von 1,5 Metern gelte? Viele andere Ländern haben inzwischen nur noch einen Meter Abstand.
Die Antwort kommt wie aus der Kanone geschossen: «Ein Meter ist kein Abstand mehr», so Berset. Zur Sicherheit der gesamten Bevölkerung brauche es mehr Abstand. «Es geht um das Symbolische.»
15.51: Ab September sind Grossveranstaltungen von über 1000 Personen wieder erlaubt – sofern es die Lage erlaubt. Doch was gilt für Sportveranstaltungen?
«Da gelten die gleichen Regeln: Abstand, Masken, oder Listen», so Berset. Deshalb brauche es auch da ein Schutzkonzept. Doch grössere Sektoren als 300 Personen erachtet der Gesundheitsminister als problematisch.
15.49: Wer zahlt die Corona-Tests künftig? Berset betont, dass es wichtig sei, sich testen zu lassen.«Es darf keine negativen Anreize geben.» Deshalb arbeite man an einer Lösung.
15.45: Ein Journalist kommt auf die Obergrenze von Veranstaltungen zu sprechen: Warum gibt es dort die Grenze von 1000 und bei Demonstrationen nicht?
«Es geht hier um die Grundrechte, politisch demonstrieren zu dürfen», erklärt Berset. Ausserdem würden sich mehr Menschen an Grossveranstaltungen versammeln als an Demonstrationen. Das sei nicht vergleichbar.
15.41: Warum bleibt die Schweiz in der «besonderen Lage» und geht nicht in die «normale Lage» zurück – gerade weil die Kantone wieder viel Eigenverantwortung haben?
«Es gibt gewisse Vorschriften», so Sommaruga und verweist auf den Artikel 6 des Epidemiegesetz. Anhand dieses Gesetzes stelle man fest, welche Lage genau bestehe.
15.35: Und was ist mit der Tracing-App? Noch immer fühlen sich Herr und Frau Schweizer verunsichert, was diese Schutzmassnahme betrifft.
«Die App ist freiwillig und basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Das schafft Vertrauen», sagt Sommaruga. Die App sei eine gute Sache, auch im Interesse der Solidarität. Das betreffe nicht nur die Schweiz, sondern die ganze Welt.
Wann die Tracing-App verfügbar sein wird, ist nach wie vor unklar. «Dieser Entscheid wird am nächsten Mittwoch getroffen werden», so Berset.
15.30: Die nächste Frage folgt: Gibt es Grenzwerte, ab wann ein Kanton Massnahmen ergreifen soll und was sind die bewährten Massnahmen?
Berset verweist nochmals auf die tiefen Fallzahlen. Würde sich die Situation aber ändern, müssten Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Als Beispiel nennt er: Abriegelungen gegenüber Regionen oder gar Ländern.
15.29: Werden die Kantone eine Maskentragepflicht verfügen? «Willkommen im Förderalismus», kontert Berset. «Wir haben zu Beginn das Heft in die Hand genommen, aber jetzt ist es Zeit, in eine Normalität zurückzukehren. Die Kantone können selbst verfügen, jedoch gilt noch das Epidemiegesetz. Was wir heute beschlossen haben, gilt natürlich auch für die Kantone.»
Der Journalist hakt nach: Aber können die Kantone über eine Maskentragepflicht verfügen? «Rein theoretisch gibt es die Möglichkeit, ja», so Sommaruga.
15.22: Eine Frage an Gesundheitsminister Berset: Veranstaltungen müssen die Maskenpflicht, Plexiglasabtrennungen oder das Contact Tracing einhalten. Was würden Sie eher empfehlen?
Die Antwort: «Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte eine Maske getragen werden.» Erst dann sollte das Contact Tracing eingesetzt werden.
Die Fragerunde beginnt
15.14: «Alle Neuerungen werden ab Montag gelten», so Berset. Nur Grossveranstaltungen über 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.
Bei Demonstrationen gelte bereits ab morgen eine Masken-Pflicht. Im ÖV empfiehlt der Bundesrat immer eine dabei zu haben.
15.11: Auch die Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben. Die Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmenden zu Hause oder im Büro arbeiten sollen, ist zukünftig dem Arbeitgeber überlassen.
15.08: Nun übernimmt Bundesrat Alain Berset das Wort. Er lobt die anhaltend tiefen Fallzahlen, appelliert aber gleichzeitig auch an das Volk, weiterhin Abstand zu halten. Dieser liege neu aber bei 1,5 Metern, statt den vorherigen 2 Metern.
Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen, so Berset weiter. «Wir wissen, dass es immer zu einem Neuaufflammen kommen kann», warnt der Gesundheitsminister. Er setze weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.
15.05: Der Bundesrat hat sich deshalb dazu entschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufzuheben, erklärt Sommaruga an der Pressekonferenz.
Bedeutet: Ab Montag sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wieder möglich. Auch die Polizeistunde wird per dann aufgehoben.
15.02: Als erstes erhält Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga das Wort. Sie beginnt mit einem Rückblick auf den Beginn der Krise. Am 16. März kam der grosse Lockdown. Damals habe sie gesagt: «Es braucht einen Ruck». Und heute – drei Monate später – endet die «ausserordentliche Lage».
Grund dafür sind die anhaltend tiefen Fallzahlen. Im März lag die Zahl der Neuinfizierten noch bei rund 1000, heute deutlich unter 30. Das Ziel der Eindämmung des Coronavirus gelte aber weiterhin.
Die Pressekonferenz beginnt
Es ist ein historischer Tag. Nach gut drei Monaten endet heute die «ausserordentliche Lage». Damit kehrt die Schweiz zurück in die «besondere Lage».
Der Bundesrat nimmt dies zum Anlass, um nach Tagen der Abwesenheit wieder an die Öffentlichkeit zu treten und verkündet: Ab kommenden Montag werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Konkret bedeutet das:
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder möglich
- Es gelten vereinfachte Grundregeln für alle
- Masken: im ÖV immer dabei haben, Pflicht an Demonstrationen
- Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben
Nach dem heute erfolgten Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat über die Bewältigung einer allfälligen zweiten Welle eine Aussprache geführt.