Coronavirus: Zertifikatspflicht gilt auf Beizen-Terrassen nicht

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Bern,

Ab Montag gilt in der Gastro Zertifikatspflicht. Für Terrassen braucht es aber keine Bestätigung, gegen das Coronavirus geimpft, getestet oder genesen zu sein.

Coronavirus
Die Terrassen bleiben auch für Personen offen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Mittwoch hat der Bundesrat die Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen.
  • Das betrifft unter anderem die Restaurants und Bars.
  • Beizen-Terrassen bleiben allerdings von der Regel ausgeschlossen.

Jetzt steht es fest: Ab nächstem Montag wird in der Schweiz die Covid-Zertifikatspflicht ausgeweitet. Wer in Zukunft in der Stammbeiz eine Pizza oder in der Lieblingsbar ein Bier bestellen will, muss sich ausweisen.

Die Innenräume sind nur für Personen zugänglich, die gegen das Coronavirus geimpft, negativ daraf getestet oder genesen sind.

Einige Ausnahmen gibt es dabei allerdings: Auf den Beizen-Terrassen ist kein Zertifikat nötig. Auch in Gassenküchen und Gastro-Betrieben in Transitbereichen von Flughäfen muss keine solche Bescheinigung vorgewiesen werden.

Sind Sie mit der Zertifikatserweiterung einverstanden?

Der Vorschlag des Bundesrats, die Zertifikatspflicht auszuweiten, hat von Beginn an hohe Wellen geworfen. Letzte Woche verzichtete die Landesregierung auf einen Entscheid, trotz mehrheitlicher Zustimmung in der Vernehmlassung.

Weil die Lage in den Spitälern angespannt bleibt und die Intensivstationen stark ausgelastet sind, wurde die Zertifikats-Erweiterung nun beschlossen. Sie gilt zwar bereits ab Montag, Tests auf das Coronavirus werden aber erst ab Oktober kostenpflichtig.

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