Das bedeutet das Klima-Urteil für die Schweiz

Marie Augustin
Marie Augustin

Bern,

Der EGH hat die Schweiz verurteilt, mit fehlenden Klima-Bemühungen gegen Menschenrechte verstossen zu haben. Was bedeutet das Urteil und wie geht es weiter?

klima urteil
Ständerat Daniel Jositsch, Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats, kommentiert das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EGH hat entschieden, dass die Schweiz ihre Bewohner nicht genügend geschützt hat.
  • Der Gerichtshof verlangt, dass Massnahmen gegen die Klimaerwärmung getroffen werden.
  • Das Urteil zu ignorieren, würde einen Bruch des internationalen Vertragsrechts bedeuten.

Im April hiess der Europäische Gerichtshof eine Klage der Klimaseniorinnen gut und verurteilte die Schweiz: Sie verstosse gegen die Menschenrechte, indem sie nicht genug gegen die Klimaerwärmung unternehme. Die Rechtskommission des Ständerats gab daraufhin eine Erklärung ab, die darauf schliessen lässt, den Entscheid des Gerichtshofs ignorieren zu wollen: Man sehe keinen Grund, dem Urteil «weitere Folge» zu geben.

Doch wie die «NZZ» berichtet, würde die Schweiz damit gegen das von ihr anerkannte internationale Vertragsrecht verstossen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs einfach zu ignorieren, würde demnach einen Rechtsbruch bedeuten.

Was bedeutet das Klima-Urteil für die Schweiz?

Der Entscheid des Gerichtshofs notiert für den schweizerischen Staat: Die Einwohner wurden vor – durch einen ungebremsten Klimawandel verursachten – voraussehbaren Schädigungen zu wenig geschützt.

Es schreibt dem Land infolge vor: Die Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes müssen verstärkt werden. In Auseinandersetzung mit dem Ministerrat des Europarates sollen entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Das Urteil schreibt jedoch nicht vor, welche Massnahmen genau getroffen werden sollen. Für die Schweiz bedeutet das keine direkten Einschränkungen, Verpflichtungen oder Unterlassungen – über diese kann selbst entschieden werden. Festgelegt ist mit dem Rechtsspruch nur, dass überhaupt Massnahmen ergriffen werden müssen, um der Klimaerwärmung besser entgegenzutreten.

So reagieren die Rechtskommissionen

Unter den Räten ist recht einheitlich die Meinung vertreten, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht gerechtfertigt sei. Ständerätin Andrea Gmürr kritisiert, dass gerade die Schweiz «gerüffelt» werde, welche alle «hinterletzten Paragrafen» kommagenau umsetze wie kein anderer. Stattdessen würde die Menschenrechtskonvention auf ein anderes Thema überdehnt.

Findest du, dass die Schweiz im Bereich Klimaschutz genug unternimmt?

«Das Gericht macht Politik, statt die Europäische Menschenrechtskonvention auszulegen. Damit untergräbt es seine eigene Autorität. Im Urteil werden ja sogar EU-Richtlinien erwähnt, obwohl die Schweiz gar nicht EU-Mitglied ist», so Gmürr.

Noch in der laufenden Sommersession werden die Rechtskommissionen beider Räte eine Erklärung bezüglich des Urteils abgeben. Diese wurden bereits bei den Parlamentskammern beantragt. Unter anderem Gmürr plädiert jedoch dafür, den bisher enthaltenen Satz der «weiteren Folge» wegen des oben erläuterten Rechtsbruchs zu streichen. Stattdessen solle eine kritische Erklärung abgelegt werden, die aufzeige, dass das Urteil nicht gerechtfertigt sei.

Kommentare

User #3864 (nicht angemeldet)

Mir egal. Ich beurteile Menschen und Politiker an ihren Taten und nachhaltigen Ergebnissen, nicht nach ihren Worten.

User #4998 (nicht angemeldet)

Hat seit 2015 wie immer mit nichts zu tun.

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