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Das sagt der Bundesrat zur Umweltverantwortungsinitiative

Julia Bosson
Julia Bosson

Bern,

Am 9. Februar 2025 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen» ab.

Albert Rösti Umwelt
Bundesrat Albert Rösti spricht neben Katrin Schneeberger, Direktorin Bundesamt für Umwelt BAFU, während einer Medienkonferenz zur Umweltverantwortungsinitiative, am Donnerstag, 9. Januar 2024 in Bern. - Keystone

In einer Pressekonferenz am 9. Januar 2025 erläutert Bundesrat Albert Rösti die Position des Bundesrats und Parlaments zur Initiative. Diese empfehlen, die Umweltverantwortungsinitiative abzulehnen.

Initiative «zu weitreichend»

Obwohl die Regierung die Notwendigkeit des Umweltschutzes anerkennt, hält sie den Ansatz der Initiative für zu weitreichend.

«Der von der Initiative geforderte Ansatz geht jedoch zu weit und hätte für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitreichende negative Folgen», sagte Bundesrat Rösti als Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Die Initiative verlangt, dass der Schweizer Konsum die planetaren Belastungsgrenzen nicht überschreitet. Laut Bundesrat müssten Waren und Angebote für Schweizer Konsumenten unter schärferen Auflagen hergestellt werden als Exportgüter, was eine Vielzahl an Vorschriften, Verboten und Anreizen erfordern würde. Ebenfalls würde dies bedeuten, dass in vielen Lebensbereichen wie Ernährung, Wohnen und Mobilität Einschränkungen nötig wären.

Bestehende Gesetze sollen weiterverfolgt werden

In einer Medienmitteilung betonen Bundesrat und Parlament, dass die Schweiz bereits viele Massnahmen zum Umweltschutz ergriffen hat. Sie verweisen auf bestehende Gesetze und Strategien in Bereichen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien. Diese bewährten Ansätze wollen sie weiterverfolgen.

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Bundesrat und Parlament argumentieren, dass der Lebensstandard in der Schweiz sinken würde (Symbolbild). - dpa

Die Befürworter der Initiative argumentieren, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen selbstverständlich sein müsse.

Dennoch sehen Bundesrat und Parlament die Gefahr, dass die kurze Umsetzungsfrist von zehn Jahren zu einschneidenden Massnahmen führen würde, die die Wirtschaft und den Lebensstandard in der Schweiz erheblich beeinträchtigen könnten.

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