Die Entscheide des Bundesrats in Kürze

Keystone-SDA
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Bern,

CORONA-LOCKERUNGEN: Trotz Forderungen in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf umfassendere Öffnungen per 1. März. Ab Montag wieder öffnen können Läden, Museen und Lesesäle von Archiven und Bibliotheken. Auch die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich. Ebenfalls wieder offen sind Sportanlagen im Freien. Draussen sind neu auch Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 statt wie bisher 5 Personen erlaubt. Bis 20-Jährige dürfen wieder Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum durchführen. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Bundesrat Alain Berset spricht neben Bundespräsident Guy Parmelin, während einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus, am Mittwoch, 24. Februar 2021, in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • WEF: Nach Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft will sich das World Economic Forum (WEF) stärker an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen beteiligen.

So kann der Beitrag des Bundes an die nächsten drei Jahrestreffen auf je 2,55 Millionen Franken gesenkt werden. Der Bundesrat genehmigte ein entsprechendes Gesuch des Kantons Graubünden. Weil der interkantonale Polizeieinsatz nicht ausreicht, um das Sicherheitsdispositiv umzusetzen, will der Bund auch weiterhin maximal 5000 Soldaten für den Objekt- und Personenschutz sowie die Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum zur Verfügung stellen. Das Parlament muss diesen Einsatz und den Verpflichtungskredit noch bewilligen.

HOCHSEESCHIFFFAHRT: Der Bundesrat will für Hochseeschiffe die sogenannte Tonnagesteuer einführen. Er sieht sie als Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich Seeschifffahrt sicherzustellen und hat nun eine Vernehmlassung bis Ende Mai eröffnet. Die Tonnagesteuer ist nach Angaben des Bundesrats international breit akzeptiert und in der EU verbreitet. Mit dem Wechsel zur Tonnagesteuer könnte sich die Schweiz im Kampf um die Gunst der hoch mobilen Seeschifffahrtsunternehmen gleich lange Spiesse verschaffen. Für die Seeschifffahrt gibt es heute keine besonderen Steuerregelungen.

GESUNDHEITSWESEN: Ab 1. April wird eine Eidgenössische Qualitätskommission dafür sorgen, dass das vorgegebene Niveau im Gesundheitswesen gehalten und kontinuierlich verbessert wird. Der Bundesrat hat die 15 Kommissionsmitglieder ernannt. Die Kommission berät die Akteure im Bereich Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten. Wie die Kommission zusammengesetzt ist, legt eine Verordnung fest: vier Mandate für die Leistungserbringer, je zwei für die Kantone und Versicherer, zwei für die Versicherten und die Patientenorganisationen und fünf Mandate für die Wissenschaft.

AUSLANDHILFE: 24,8 Millionen Franken überweist die Schweiz dem Asiatischen Entwicklungsfonds. Das hat der Bundesrat entschieden. Das Geld soll dazu beitragen, die Armut in Asien zu lindern und Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Der Fonds leistet nicht rückzahlbare Zuschüssen in der Region Asien und Pazifik. Die Gelder gehen hauptsächlich an Afghanistan, Kirgistan, Tadschikistan sowie an kleinere Pazifikinseln. Der Asiatische Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank besteht seit 1973; der Schweizer Beitrag ist für die mittlerweile zwölfte Wiederauffüllung bestimmt.

SCHWEIZ - EU: Die Schweiz und die EU-Staaten haben teilweise vergleichbare, teilweise aber auch unterschiedliche Instrumente, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» für entsandte Angestellte durchzusetzen. Die EU-Kommission ist zudem der Auffassung, dass ihre Mitgliedstaaten die Vorschriften rechtskonform umsetzen. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den der Nationalrat mit einem Postulat bestellt hat. Er wollte Klarheit erhalten über den Lohnschutz in der EU und konkrete Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.

TOURISMUS: Das Tourismusresort Andermatt UR ist nicht nur bis 2030, sondern bis 2040 von der Lex Koller ausgenommen. Der Bundesrat hat die Ausnahmeregelung für das Projekt des ägyptischen Investors Samih Sawiris verlängert, weil es bei der Realisierung des Feriendorfes zu Verzögerungen gekommen ist. Die Lex Koller schränkt den Grundstückkauf zu Wohnzwecken durch Ausländer ein. 2006 befreite der Bundesrat das Projekt von der vorgesehenen Bewilligungspflicht bis Ende 2030. Ausländern wurde damit erlaubt, im Resort bewilligungsfrei Wohnungen und Häuser zu kaufen und zu verkaufen.

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