Die Umweltbelastung durch den Einsatz von Pestiziden ist rückläufig
Das Bundesamt für Landwirtschaft vermeldet einen Rückgang beim Einsatz von Pestiziden. Dadurch seien auch die damit verbundenen Umweltrisiken gesenkt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- In den letzten Jahren wurden in der Schweiz weniger Pestizide eingesetzt.
- Dadurch konnten die Risiken für die Umwelt gesenkt werden.
- Zur Erreichung der Ziele bleibt ein langer Weg, sagt das Bundesamt für Landwirtschaft.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vermeldet einen Rückgang bei den Verkäufen von Pflanzenschutzmittel. Der verminderte Einsatz von Pestiziden reduziere gleichzeitig die Risiken für die Umwelt, insbesondere für Gewässer und Grundwasser.
Jedes Pestizid hat seine eigene Auswirkung auf die Umwelt. Deshalb hat das BLW Indikatoren entwickelt, um die Risiken auf die verschiedenen Lebensräume zu berechnen. Diese zeigten, dass die Belastung des Grundwassers seit dem Referenzzeitraum 2012–2015 etwa halbiert werden konnte. Auch das Risiko für Oberflächengewässer sei rückläufig, schreibt das Bundesamt in einer Medienmitteilung.
Mehr Pestizide wegen verregnetem 2021
Auch wenn die ersten Berechnungen vielversprechend seien, bliebe noch ein langer Weg bis zur Erreichung der Ziele. Denn das Parlament legte 2021 fest, bis 2027 müssten die Umweltrisiken für Oberflächengewässer, Grundwasser und naturnahe Lebensräume mindestens halbiert werden. Und genau bei diesen Lebensräumen sei die Belastung unverändert hoch.
Gemäss Analyse musste die Schweizer Landwirtschaft 2021 vermehrt Pflanzenschutzmittel einsetzen, weil die Witterungsbedingungen schlecht waren. Die starken Niederschläge hätten die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt, etwa bei Reben, Obst und Kartoffeln. Die Bauern hätten die Ernte mit mehr Behandlungen schützen oder retten müssen. Dabei seien in erster Linie Pestizide eingesetzt worden, die auch in der Biolandwirtschaft erlaubt seien.
Das BLW schliesst aus der Analyse, dass die ergriffenen Massnahmen Wirkung zeigten. Um die Risiken noch weiter verringern zu können, habe der Bundesrat ab dem 1. Januar 2023 zusätzliche Reduktionsmassnahmen beschlossen.