Diese Änderungen treten im November in der Schweiz in Kraft
Neue Bestimmungen treten in der Schweiz ab November in Kraft.
Neuer Führerschein im Kreditkartenformat, Sonderzeichen im Schweizer Pass oder temporärer Verzicht eines Geschlechtseintrags bei Neugeborenen mit unklarer Zuweisung: Diese neuen Bestimmungen treten in der Schweiz im November in Kraft.
FÜHRERSCHEIN: Ab dem 1. November ist der alte blaue Schweizer Führerschein auf Papier nicht mehr gültig. Bis dann müssen alle Lenkerinnen und Lenker im Besitz eines Ausweises im Kreditkartenformat sein. Wer danach in einer Polizeikontrolle noch den alten Schein vorweist, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen.
Ende August hatten noch 330'000 Personen einen solchen blauen Schein. Um ihn gegen einen neuen umzutauschen, können sich Lenkerinnen und Lenker an ein Strassenverkehrsamt in ihrem Wohnkanton wenden – vor Ort oder online. Der neue Führerschein im Kreditkartenformat wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.
Kampf gegen Tierseuche
TIERSEUCHE: Anfang November wollen der Bund und die Rinderbranche eine nachhaltige Ausrottung der Tierseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD; «Rinderdurchfall») in Angriff nehmen. Zunächst soll während einer zweijährigen Übergangsphase ein Ampel-System («BVD-frei», «nicht BVD-frei») und entsprechend teils Einschränkungen den Tierverkehr sicherer machen.
Lange Zeit verursachte BVD in Schweizer Rinderhaltungen wirtschaftliche Schäden von mehreren Millionen Franken jährlich. Für Menschen ist BVD ungefährlich.
Neue SRG-Generaldirektorin
MEDIEN: Die Fernsehjournalistin Susanne Wille übernimmt am 1. November offiziell das Amt der neuen SRG-Generaldirektorin. Die gebürtige Aargauerin ist die erste Frau an der Spitze der SRG und tritt die Nachfolge von Gilles Marchand an, der zurückritt.
Wille erlangte Bekanntheit als Moderatorin der Nachrichtensendung «10 vor 10». Die letzten vier Jahre leitete sie die Kulturabteilung von Schweizer Radio und Fernsehen. Zu den Baustellen des öffentlichen Rundfunks in der Schweiz gehören unter anderem die Verteilung der Konzessionen, die sinkenden Einnahmen und die für 2026 bevorstehende Abstimmung zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren.
Sonderzeichen auf amtlichen Dokumenten
AMTLICHE DOKUMENTE: Ab dem 11. November können Sonderzeichen auf Buchstaben in amtlichen Dokumenten wie Pässe oder Identitätskarten geschrieben werden. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Sonderzeichen europäischer Sprachen in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz geführt.
Jede betroffene Person kann ab dem 1. Januar 2025 eine Anpassung beantragen. Bis zu diesem Datum werden nur Änderungen vorgenommen, wenn der Eintrag ohnehin geändert werden muss.
Änderungen bei Geschlechtseintrag
GESCHLECHT: Ebenfalls ab dem 11. November kann die Geburt eines Kindes auch ohne Angabe zum Geschlecht der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies jedoch nur in Fällen, in denen das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig festgestellt werden kann.
Dafür muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Spätestens drei Monate nach der Geburt müssen die Eltern dem Zivilstandesamt das Geschlecht nachmelden. Gleichzeitig können dem Kind neue Vornamen gegeben werden.