An vorderster Front weibelt CVP-Bundesrätin Doris Leuthard am Frauentag für mehr Frauen in der Politik. Fast gleichzeitig verschleppen die Ständeräte ihrer Partei das Lohngleichheitsgesetz. Das passt der Magistratin überhaupt nicht.
Bundesrätin Doris Leuthard nimmt Stellung zur Rückweisung des Lohngleichheitsgesetzes. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Federführung der CVP-Männer hat der Ständerat das Lohngleichheitsgesetz an die Kommission zurückgewiesen.
  • Heute, am Weltfrauentag, nimmt CVP-Bundesrätin Doris Leuthard Stellung zum Schachzug ihrer Parteikollegen.
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Der Ständerat hatte es letzte Woche in der Hand, einen Schritt in Richtung Lohngleichheit zu tun. Doch statt vorwärts zu machen, schickte er den Erlass zurück in die Kommission. An vorderster Front bei der Aktion: Die männlichen Kantonsvertreter der CVP, unter anderem der Luzerner Konrad Graber und der Solothurner Pirmin Bischof.

Die CVP-Frauen sind stinksauer, wetterten flugs per Medienmitteilung, dass dieser Zug «beschämend» sei (Nau berichtete). Heute, am Tag der Frau äussert sich erstmals auch die prominenteste und populärste CVP-Politikerin aller Zeiten dazu.

Doris Leuthard: «Ich habe kein Verständnis mehr!»

Im Nau-Interview sagt Bundesrätin Doris Leuthard: «Wir reden seit 40 Jahren über das Lohngleichheitsgebot. Ich habe kein Verständnis mehr, dass dies noch immer so ein Problem sein soll.»

Es wäre nämlich «mit wenig Aufwand möglich», hier vorwärts zu machen. Auch Unternehmer hätten ein Interesse an der Lohngleichheit. Der Hauptpunkt ihrer Kritik richtet sich an die Ständeräte der FDP und SVP, die nicht einmal auf das Gesetz hätten eintreten wollen.

In Richtung ihrer Parteikollegen sagt sie, Ständeräte würden dazu neigen, immer alles perfekt machen zu wollen. Das scheint sie zu nerven: «Natürlich wäre es einfacher gewesen, wir hätten gleich im Nationalrat über weiter Massnahmen reden können.» Das ganze Interview mit der Bundesrätin sehen Sie im Video on demand.

Bundesrätin Doris Leuthard nimmt Stellung zur Rückweisung des Lohngleichheitsgesetzes. - Nau
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