Dschihad Reisende sollen nicht zurückgeholt werden
Dschihad Reisende aus der Schweiz sollen möglichst dort vor Gericht gestellt werden, wo sie die Straftat begangen haben. Das will der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will IS-Reisende künftig nicht mehr in die Schweiz zurückholen.
- Das oberste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung.
Der Bundesrat hat am Freitag seine Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden festgelegt.
Justizministerin Karin Keller-Sutter würde es bevorzugen, wenn Dschihad Reisende vor Ort beurteilt würden. Dies sagte sie gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Das entspricht der Haltung des Bundesrates.
Das oberste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung, schreibt die Regierung. Die Schweiz treffe deshalb alle operativen Massnahmen, die ihr zur Verfügung stünden, um eine unkontrollierte Einreise zu verhindern.
Dschihad Reisende zur Verhaftung ausgeschrieben
Kehrt ein Dschihad-Reisender in die Schweiz zurück, wird ihm die Einreise nicht verweigert. Die Schweizer Behörden bemühen sich aber bei Erwachsenen nicht um eine Rückführung. Für Minderjährige kann eine aktive Rückführung dagegen geprüft werden, wie der Bundesrat schreibt. Dabei sei das Kindeswohl massgeblich.
Das zweite Ziel des Bundesrates: Dschihad-Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft sollen nicht straffrei bleiben. Angestrebt werde die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards, heisst es in der Mitteilung. Die Schweiz könne die Schaffung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterstützen.
Aktionsplan zu Radikalisierung und Extremismus
Für Dschihad Reisende, die in die Schweiz zurückkehren, sollen zudem Massnahmen zur Reintegration getroffen werden. Diese sollen vor, während und nach Verbüssung einer Strafe geschehen. Solche Massnahmen sind in einem Aktionsplan zu Radikalisierung und Extremismus vorgesehen.
Heute befinden sich noch rund 20 mutmassliche Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass im syrisch-irakischen Konfliktgebiet. Dort würden sie teils durch nichtstaatliche Akteure festgehalten, schreibt der Bundesrat. Es bestehe das Risiko, dass sie unkontrolliert freikämen.