Ergänzte Formulare sollen Transparenz bei Mietzinsen erhöhen

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Bern,

Vermieter müssen künftig umfassendere Angaben zum Anfangsmietzins machen.

Formular
Eine Person füllt ein Formular aus. - Keystone

Vermietende in Kantonen mit einer Formularpflicht müssen für die Mitteilung des Anfangsmietzinses künftig umfassendere Angaben machen. Der Bundesrat will damit für mehr Transparenz sorgen. Weitere Reformschritte im Mietwesen sollen folgen.

Ab dem 1. Oktober müssen Vermietende für den bisherigen Mietzins neu die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung angeben. Der Bundesrat hat am Freitag die geänderte Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

Mehr Kontrolle durch neue Regelungen

Die Anpassung ermöglicht es Mieterinnen und Mietern, den Anfangsmietzins besser einzuschätzen und zu beurteilen, ob es Gründe für eine Anfechtung gibt, wie die Landesregierung mitteilte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes und der Teuerung könne unter Umständen ein Hinweis auf die Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses sein.

Andere Massnahmen zur Mietzinsdämpfung waren in der Vernehmlassung umstritten. Sie werden laut dem Bundesrat vorerst nicht weiterverfolgt.

Kommentare

User #4423 (nicht angemeldet)

Man kann auf comparis auch die früheren gelisteten Mieten manchmal sehen.... ich glaube ist der "vergleiche Nachbarn" link oder so was....

_b

Also ich finde, Coop und Migros muessen die Preise der letzten 2 Jahre auf den Lebensmitteln aufdrucken. Der Mietmarkt ist unglaublich reglementiert, aber Retailer duerfen laufend unsere Lebensmittelpreise versteckt erhoehen!!

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