Rahmenabkommen

Ex-Staatssekretär Ambühl fordert Plan B anstelle von Rahmenabkommen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Nach dem Scheitern des Rahmenabkommens mit der EU schlägt Ex-Finanzsekretär Michael Ambühl einen drei-Phasen Plan vor. Die Schweiz müsse proaktiv handeln.

Michael Ambühl
Ex-Finanzsekretär Michael Ambühl stellt einen drei Phasen Plan vor. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Rahmenabkommen mit der EU ist gescheitert, Michael Ambühl fordert einen Plan B.
  • Der EU sei nicht mehr klar, was die Schweiz eigentlich wolle.
  • Man müsse in drei Phasen sich annähern und proaktive Vorschläge anbringen.

Proaktiv handeln statt abwarten, bis die EU Fakten schafft: Das fordert der frühere EDA- und Finanz-Staatssekretär, Michael Ambühl, nach dem Scheitern des Rahmenabkommens mit der Europäischen Union. Gemeinsam mit seiner Mit-Dozentin Daniela Scherer an der ETH Zürich schlägt Ambühl einen Plan B in drei Etappen vor.

Zuerst solle Goodwill geschaffen werden, dann müsse man die Position der Schweiz konsolidieren. Anschliessend soll ein Paket ausgearbeitet werden, die Bilateralen III, wie Scherer in der Sendung «Echo» von Schweizer Radio SRF.

Proaktiv Vorschläge vonnöten

Die EU sei einerseits die wichtigste Partnerin der Schweiz, andererseits sei es als kleinere Verhandlungspartei wichtig, proaktiv Vorschläge einzubringen. «Nur so kann man am Steuer bleiben und muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen», sagte Scherer.

In einem ersten Schritt solle die Schweiz in Brüssel zum Beispiel mit der Zahlung der Kohäsionsmilliarde, den Boden bereiten. Schliesslich habe die Schweiz formell die Verhandlungen beendet.

Drei-Phasen Plan

In einem zweiten Schritt solle der Bundesrat eine politisch breit abgestützte Erklärung zur Europa-Politik formulieren. Denn der EU sei nicht mehr klar, was die Schweiz eigentlich wolle.

Und in einem dritten Schritt gelte es, die Bilateralen III auszuhandeln. Darin solle sich die Schweiz mit der EU auf die Übernahme von EU-Recht einigen in neuen Themen wie der Gesundheit. Besonders strittige Themen wie Lohnschutz, Unionsbürgerrecht oder staatliche Beihilfen sollen vorerst ausgeklammert bleiben.

Und bei Streitfällen soll ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht nur über die Verhältnismässigkeit von Strafmassnahmen entscheiden, ohne den Europäischen Gerichtshof anzuhören.

Kommentare

Weiterlesen

EU Schweiz Rahmenabkommen
22 Interaktionen
Weihnachtsmarkt
2 Interaktionen

Mehr Rahmenabkommen

Mehr aus Stadt Bern