Fahrende reisten trotz geschlossener Grenzen ein
Der Bundesrat bestätigt diese Woche: Trotz geschlossener Grenzen reisten Fahrende in die Schweiz ein. Ein Gerichtsverfahren im Kanton Genf ist hängig.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Nationalräte stellten dem Bundesrat Fragen zur Einreise von Fahrenden während Corona.
- Dieser bestätigte, dass solche trotz geschlossener Grenzen mehrmals einreisten.
- Im Zusammenhang damit ist im Kanton Genf ein Gerichtsverfahren hängig.
Während am Montag wieder die volle Personenfreizügigkeit herrscht, waren die Grenzen zuvor während fast drei Monaten zu. Mehrere Parlamentarier fragten sich aufgrund dessen, wie es möglich war, dass trotzdem ausländische Fahrende einreisen konnten. Die SVP-Nationalräte Michaël Buffat und Lars Guggisberg sowie CVP-Ratskollege Benjamin Roduit wollten dazu vom Bundesrat eine Stellungnahme.
Dieser gab an, dass zwar ein Grossteil der Einreisen verhindert und die Fahrenden zurückgewiesen werden konnten. Aber: «Den Fahrenden gelang mehrmals die Einreise über unbesetzte, zum Teil geschlossene oder verbarrikadierte Grenzübergänge. Gleichzeitig kam es wiederholt vor, dass Fahrende nach einer Rückweisung versucht haben, über einen anderen Grenzübergang einzureisen.»
Guggisberg als einer der Fragesteller findet diese Antwort alarmierend: «Das ist eine Bankrotterklärung. Es bedeutet, dass die Schweiz nicht einmal in Krisen - bei eigentlich kontrollierten Grenzen - in der Lage ist, grosse Gefährte an der Einreise zu hindern. »
Gerichtsverfahren in Genf
Der Bundesrat schreibt zudem, dass am 27. Mai Fahrende aus Frankreich über den Grenzübergang Mon-Idée GE in die Schweiz eingereist seien. Dieser sei zu dieser Zeit nicht besetzt gewesen.
«Die Fahrenden wurden zuerst von der Genfer und anschliessend von der Waadtländer Kantonspolizei eskortiert.» Seit der Niederlassung der Fahrenden in Martigny VS stünden die Walliser Kantonspolizei und die Eidgenössische Zollverwaltung in engem Austausch.
Im Zuge dessen habe es auch einen Polizeieinsatz gegeben. «16 Personen wurden in Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Verordnung 2 eingeschränkten Einreisebestimmungen durch die Eidgenössische Zollverwaltung einvernommen.»
Die Landesregierung gibt weiter zu Protokoll, dass die Einvernahmeprotokolle der Zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis übermittelt wurden. Diese sei für die allfällige Einleitung weiterer Massnahmen zuständig ist.
Auf Anfrage von Nau.ch schreibt die Walliser Staatsanwaltschaft: «Zu diesem Thema ist bei den Behörden des Kantons Genf ein Gerichtsverfahren hängig.» Dies darum, weil der Gesetzesverstoss mit der illegalen Grenzüberschreitung auf Genfer Boden stattfand.