Coronavirus: Ab wann dürfen Schweizer wohin reisen?
Wenige Ansteckungen mit dem Coronavirus: Am 15. Juni öffnet die Schweiz die Grenzen zu drei Nachbarländern. Italien ist ein Spezialfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich öffnen am 15. Juni.
- Das gilt, wenn die pandemische Situation es zulässt.
- Italien öffnet die Grenzen einseitig am 3. Juni. Die Schweizer Grenze bleibt aber noch zu.
Wegen den tiefen Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus beschliesst die Schweiz immer weitere Lockerungen. Das betrifft auch die Wiederöffnung der Grenzen zu den Nachbarländern.
Bis zum 6. Juli soll die Personenfreizügigkeit im Schengenraum wieder vollständig hergestellt sein. Das sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch an der Medienkonferenz zum Coronavirus.
Doch an den Grenzen zu den Nachbarstaaten kommt die Öffnung früher – zumindest teilweise. Lesen Sie im Überblick, wann welche Grenze öffnet und welche Ausnahmen bereits jetzt gelten.
Deutschland und Österreich
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ein gegenseitiges Abkommen zur Grenzöffnung beschlossen. Zwischen den drei Ländern werden die Grenzkontrollen per 15. Juni vollständig aufgehoben, wenn die pandemische Situation dies zulässt.
Ab dem 15. Juni kann man also wieder für Shopping oder Ferien über die Grenze fahren. Bis dahin müssen alle, die nach Deutschland oder Österreich reisen, eine Selbstdeklaration mit einem triftigen Reisegrund vorlegen.
Als triftige Gründe gelten unter anderem der berufsbedingte Grenzübertritte, beispielsweise für Grenzgänger, aber auch Besuche von Lebensgefährten und Verwandten. Auch erlaubt ist der Unterhalt von eigenen Liegenschaften im Nachbarland, etwa Schrebergärten.
Wer vor dem 15. Juni aus anderen Gründen nach Österreich einreisen will, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Einreisen darf nur, wer in den letzten vier Tagen negativ auf das Coronavirus getestet wurde.
Frankreich
Auch mit Frankreich hat die Schweiz vereinbart, die Grenzen am 15. Juni wieder zu öffnen, wenn die pandemische Situation das zulässt.
Vor dem 15. Juni dürfen nur Personen mit französischer Nationalität und/oder Wohnsitz in Frankreich einreisen. Alle anderen müssen per Selbstdeklaration einen triftigen Grund vorweisen.
Die Ausnahmeregelung ist allerdings strenger als in Deutschland oder Österreich. Grenzgänger dürfen die Grenze übertreten. Zudem darf beispielsweise einreisen, wer ein Kind hüten muss oder eine Ausbildung macht.
Spezialfall Italien
Italien hebt die Grenzkontrollen am 3. Juni wieder auf. Die Schweizer Grenze bleibt aber noch zu. Das bedeutet, dass man rein theoretisch aus der Schweiz nach Italien reisen und auch wieder zurückkehren kann.
Allerdings sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Mittwoch: «Die Schweiz rät von Reisen nach Italien ab, solange die Grenze zur Schweiz nicht offen ist.»
Da die Schweiz ihrerseits die Grenze noch nicht öffnet, können Italiener weiterhin nicht in die Schweiz einreisen. Es sei denn, sie weisen einen triftigen Grund vor. Karin Keller-Sutter sagte, die Schweiz sei an einer koordinierten Lösung mit Italien interessiert. Ob an der Grenze weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden, hänge davon ab, wie sich die Lage entwickelt.