Finanzkontrolle empfiehlt Verbesserungen beim Risikomanagement

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Bern,

Die Eidgenössische Finanzkontrolle legt dem Bund nahe, sein Risikomanagement zu verbessern.

Das Bundeshaus in Bern.
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesverwaltung sollte sein Risikomanagement nachbessern.
  • Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Das Risikomanagement in der Bundesverwaltung ist noch nicht dort, wo es sein sollte. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).

Jüngstes Beispiel für ein Risiko mit Folgen sind die Bürgschaften für die Hochseeflotte, die den Bund viel Geld kosten. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben in diesem Zusammenhang das Risikomanagement kritisiert. Die Bürgschaften waren nicht Teil des Risikoreportings gewesen.

Die Finanzkontrolle hat nun das Risikomanagement des Bundes unter die Lupe genommen. In einem am Montag veröffentlichten Bericht kommt sie zum Schluss, dieses habe zwar einen guten Entwicklungsstand, werde aber noch zu wenig als Führungsinstrument genutzt.

Mit wenigen Ausnahmen herrsche eine isolierte Betrachtung der Risiken innerhalb einer Verwaltungseinheit vor, schreibt die EFK. Die Berücksichtigung von Beziehungen zu anderen Risiken habe nur in wenigen Fällen beobachtet werden können. Weiter überzeuge die Bewältigung und das Überwachen von Risiken in vielen Teilen nicht. Oft gebe es keine Überlegungen dazu, wie nach einem Risikoeintritt vorzugehen sei.

Konkrete Massnahmen definieren

Für die Koordination des Risikomanagements ist die Eidgenössische Finanzverwaltung zuständig. Die EFK empfiehlt ihr, konkrete Massnahmen zu einer stärkeren Integration des Risikomanagements in die Führungsprozesse zu definieren und die Umsetzung einzuleiten. Weiter soll die EFV Vorgaben zu den spezifischen Risikostrategien etablieren.

Die EFV soll auch prüfen, ob die interne Risikokommunikation durch eine andere Klassifizierung von Berichten verbessert werden könnte. Im Aussendepartement (EDA) stellte die EFK fest, dass die Klassifizierung von Berichten als «vertraulich» den Informationsaustausch erschwerte. Die EFV ist mit der Stossrichtung der Empfehlungen einverstanden, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt.

Untersucht wurde das Risikomanagement des Bundesamts für Strassen, von MeteoSchweiz, der Zollverwaltung, der Bundeskanzlei, des Generalsekretariats des Aussendepartements und des Informatiksteuerungsorgan des Bundes.

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