Der Bundesrat will künftig die Qualität von Daten und Prognosen für Gesetzgebungsprozesse durch die Finanzkontrolle überprüfen lassen.
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Die Schweizer Flagge. - dpa

Der Bundesrat will einen zweiten Zahlensalat wie bei den kürzlich korrigierten AHV-Finanzperspektiven verhindern. Deshalb soll die Finanzkontrolle Daten und Prognosen für Gesetzgebungsprozesse künftig auf ihre Qualität hin überprüfen.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Überprüfung soll gemäss Mitteilung dazu beitragen, dass Bundesrat, Parlament und die Stimmbevölkerung über bestmögliche Entscheidungsgrundlagen verfügen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wird den Auftrag im Rahmen ihres Jahresprogramms 2025 ausführen.

Korrekte Daten und Prognosen seien für die Gesetzgebung und die Meinungsfindung von grosser Bedeutung, schreibt der Bundesrat. Die EFK solle deshalb «die Qualität der verwendeten Datengrundlagen, Modelle und Prozesse prüfen, die in die Prognosen der Botschaften und Abstimmungserläuterungen des Bundesrates einfliessen».

Bereits Massnahmen zur Verbesserung beschlossen

Schon Anfang 2020 hatte der Bundesrat Massnahmen beschlossen, die garantieren sollen, dass im Gesetzgebungsprozess objektive und aktuelle Entscheidungsgrundlagen vorliegen. So müssen seither zum Beispiel quantitative Angaben bereits für die Vernehmlassung übersichtlich und mit Quellenangabe dargestellt werden. Bei Schätzungen müssen Angaben zu deren Verlässlichkeit gemacht werden.

Die EFK soll auch prüfen, ob diese Massnahmen in der Praxis in allen Departementen berücksichtigt werden. Weiter soll sie gemäss der Mitteilung prüfen, ob aus der laufenden Administrativuntersuchung zur fehlerhaften Schätzung der AHV-Perspektiven generelle Massnahmen abzuleiten sind.

Fehlerhafte Formeln führten zu Zahlensalat

Mitte August hatte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) publik gemacht, dass die AHV-Ausgaben 2033 rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen dürften als bisher angenommen. Grund für den Zahlensalat waren fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.

Bereits bei der Abstimmung zur CVP-Volksinitiative gegen eine Heiratsstrafe waren falsche Zahlen im Umlauf. Das Bundesgericht hob in der Folge das Resultat des Urnengangs auf.

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