Geflüchtete mit Schutzstatus S sollen einfacher zu Jobs kommen
Anstelle einer Arbeits-Bewilligungspflicht sollen Flüchtlinge mit Schutzstatus S durch eine Meldepflicht einfacher zu Jobs kommen. Auch der Ständerat sagt Ja.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament will, dass Flüchtlinge mit Schutzstatus S einfacher an Jobs kommen.
- Es soll deshalb eine Meldepflicht anstelle einer Arbeits-Bewilligungspflicht geben.
- Nun ist der Bundesrat gefordert.
Flüchtlinge mit Schutzstatus S sollen in der Schweiz einfacher zu einem Job kommen. Das Parlament will die heutige Arbeits-Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzen.
Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen – mit 29 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit liegt der Ball nun beim Bundesrat.
Mehr Flexibilität und weniger Abschreckung mit Meldepflicht
Den Vorstoss lanciert hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Auch in der Schwesterkommission des Ständerats fand die Motion eine Mehrheit. Die Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser sagte im Namen der SPK-S, es gehe um die bessere Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt.
Eine Meldepflicht bringe mehr Flexibilität, da Personen mit Schutzstatus S bei Bedarf sofort eingestellt werden könnten. Sie wirke zudem weniger abschreckend auf potenzielle Arbeitgeber, müsse doch lediglich ein Onlineformular ausgefüllt werden. «Es handelt sich um eine Entbürokratisierung.»
Auch der Bundesrat beantragte ein Ja zur Motion. Justizminister Beat Jans sagte, die Landesregierung wolle bis Ende 2024 die Zahl der arbeitenden Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S von heute zwanzig auf vierzig Prozent erhöhen. Der Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht sei ein wichtiges Element auf dem Weg dorthin.
Gegner: Jetziges Verfahren bereits schnell und einfach erledigt
Eine Minderheit aus SVP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern war dagegen der Ansicht, das derzeitige Verfahren mit einem Bewilligungsgesuch sei bereits schnell und einfach zu erledigen.
Mit einer Meldepflicht würde die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur noch nachträglich und stichprobenartig durchgeführt, während sie bei der Bewilligungspflicht vorgängig und systematisch erfolge. Esther Friedli (SVP/SG) sprach von einer «Erodierung des Arbeitnehmerschutzes».
Der Status S zuerkannt wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen. Anfang Dezember lebten nach Angaben des Bundesrats rund 66'000 Personen mit Status S in der Schweiz. Im vergangenen November hatte der Bundesrat entschieden, den Status S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben.