Geflüchtete mit Status S sollen einfacher Arbeit aufnehmen können
Personen mit Schutzstatus S sollen einfacher Arbeit finden. Ziel ist es, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine besser in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Der Bundesrat ist einverstanden, Personen mit Schutzstatus S die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern. Er empfiehlt, eine entsprechende Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) anzunehmen. Diese will die geltende Bewilligungspflicht abschaffen und durch eine Meldepflicht ersetzen.
Die SPK-N erhofft sich dabei, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine – sie leben derzeit mit Schutzstatus S in der Schweiz – besser in den Arbeitsmarkt integrieren können. Ihr Anliegen formulierte sie in einer Kommissionsmotion, zu der der Bundesrat am Donnerstag ohne weitere Begründung ein Ja beantragt.
Die Mehrheit der SPK-N war der Ansicht, dass die punktuelle Verbesserung, die ihrer Motion zugrunde liegt, bereits an die Hand genommen werden könne. Vertreterinnen und Vertreter von SVP und FDP in der Kommission lehnten die Motion ab.
Status S gilt Geflüchteten aus der Ukraine
Der Status S zuerkannt wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen. Sie können sofort eine Arbeit annehmen und ihre Kinder zur Schule schicken. Auch können sie ins Ausland reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Ende September 2023 lebten über 65'700 Menschen mit Status S in der Schweiz.
Im November 2022 entschied der Bundesrat, den Status S bis mindestens 4. März 2024 nicht aufzuheben. Wie es danach mit dem Status S weitergehen soll, will der Bundesrat in den kommenden Wochen entscheiden.