Gehbehinderte werden nicht schweizweit von Parkgebühren befreit
Die Kantone entscheiden weiterhin selbst über Parkgebühren für gehbehinderte Personen.

Die Kantone können weiterhin selbst darüber entscheiden, ob gehbehinderte Personen auf öffentlichen Parkplätzen Parkgebühren entrichten müssen. Der Ständerat hat am Dienstag eine schweizweite Gebührenbefreiung abgelehnt.
Eine nationale Regelung hatte der Nationalrat gefordert. Er hiess im vergangenen Sommer eine entsprechende Motion von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) gut.
Die Befürworter argumentierten, dass in vielen Kantonen und Gemeinden gehbehinderte Personen bereits heute kostenlos parkieren dürften. Dies sei insofern konsequent, als dass gehbehinderte Personen gemäss geltender Bundesverordnung auch im Parkverbot oder ausserhalb der markierten Parkplätze parkieren dürfen. Diese Regel gelte es nun, auf öffentliche Parkplätze auszuweiten.
Kompetenz des Gebührenwesens bei den Kantonen
Im Ständerat hatte das Anliegen jedoch keine Chance. Auf einstimmigen Antrag ihrer vorberatenden Verkehrskommission (KVF-S) lehnte die kleine Kammer die Motion ohne Opposition ab. Damit ist das Geschäft erledigt.
Die Kompetenz des Gebührenwesens im Strassenverkehr liege gemäss Verfassung bei den Kantonen, lautete der Tenor. Der Bund könne den Kantonen und Gemeinden nicht vorschreiben, auf Parkgebühren zu verzichten. Mit diesem Argument hatte der Ständerat bereits vor neun Jahren eine ähnlich lautende Motion abgelehnt.