Geheimarmee P-26: Akten zur Schweizer Geheimarmee sollen ins Bundesarchiv

Keystone-SDA
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Bern,

Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments ist der Auffassung, dass Akten zur Geheimarmee P-26 ins Bundesarchiv und nicht in ein privates Museum gehören.

Die parlamentarische Aufsicht berichtete Anfangs Februar über verschwundene Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26, die 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden war.
Die parlamentarische Aufsicht berichtete Anfangs Februar über verschwundene Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26, die 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden war. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar berichtete die parlamentarische Aufsicht über die Verschwundenen Berichte der Schweizer Geheimarmee P-26.
  • Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments findet, dass Akten zur Geheimarmee P-26 ins Bundesarchiv gehört.
  • Parmelin betont die Version des Untersuchungsberichts Cornu noch vor Ende der Schutzfrist unter Auflagen zu ermöglichen.

Der Ständerat nahm am Dienstag den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis (Nau berichtete).

Akten vernichtet

Ein Forscher wies die GPDel bereits 2016 darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der Administrativuntersuchung von Untersuchungsrichter Pierre Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im Bundesarchiv nicht auffindbar seien.

Unklar bleibe jedoch der Verbleib von sieben Ordnern und 20 Dossiers, die Cornu im Bericht als Teil der Untersuchungsunterlagen auflistete.

Die GPDel versuche immer noch herauszufinden, wo sich diese Akten befänden, sagte Janiak. Die GPDel habe erfahren, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) dem privaten Verein Pro Castellis die ehemalige P-26-Ausbildungszentrale in Gstaad BE überlassen habe.

Akten in Privatbunker

Im Bunker wurde ein Museum eingeweiht, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dort sollen auch Akten aufbewahrt werden, die einer Schutzfrist unterstehen. Die GPDel hält das für gesetzeswidrig. «Nach unserer Auffassung ist das Gesetz klar», sagte Janiak. Solche Akten müssten dem Bundesarchiv angeboten werden.

Objekte zur Verfügung gestellt

Das Verteidigungsdepartement (VBS) schrieb in seiner Antwort, der Nachrichtendienst habe der militärhistorischen Gesellschaft des Kantons Zürich, die mit dem Museum verbunden sei, verschiedene Objekte geliehen, darunter Übermittlungssysteme und dazugehörige Dokumente.

Den Vertrag habe der Nachrichtendienst abgeschlossen. Es sei vorgesehen, dass die Stelle für historisches Material der Armee die noch heute im Museum gelagerten Objekte übernehme.

Bericht soll zugänglich werden

Demnach hat Verteidigungsminister Guy Parmelin dem Vorschlag der GPDel zugestimmt, die eingeschwärzte Version des Untersuchungsberichts Cornu noch vor Ablauf der Schutzfrist unter Auflagen zugänglich zu machen.

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