Die Ständeratskommission spricht sich für die Beibehaltung der Rütli-Verwaltung durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft aus.
Rütlischiessen im November 2023: Der Nationalrat will, dass künftig die Eidgenossenschaft die Rütliwiese verwaltet und nicht mehr die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. (Archivbild)
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft soll weiterhin für die Verwaltung des Rütli zuständig sein. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft soll das Rütli weiterhin verwalten – so wie seit über 160 Jahren. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. Sie beantragt dem Ständerat, eine Motion abzulehnen, die verlangt, dass der Bund diese Aufgabe übernehmen soll.

In der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) diskutierte zunächst über die Frage, ob lediglich die Bundesfeier auf der Rütliwiese vom Bund organisiert werden sollte. Gemäss der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag hätte eine Mehrheit eine entsprechende Anpassung der Motion befürwortet.

Bundesfeier: Lokal oder Zentral?

Mit neun zu drei Stimmen sagte die Kommission dann aber Nein zur abgeänderten Motion. Die Mehrheit lehnte eine vom Bund organisierte zentrale Bundesfeier ab, «die lokalen Feiern überschatten würde». Das Rütli als schlichtes Symbol der Schweizer Geschichte solle nicht national überhöht und politisiert werden.

Auch hätten Anhörungen gezeigt, dass «die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinnützigen Gesellschaft», Anrainerkantonen und Bund funktioniere. Eingereicht hatte die Motion SVP-Fraktionschef und Nationalrat Thomas Aeschi (ZG). Mit 98 zu 84 Stimmen und mit vier Enthaltungen sagte der Nationalrat im vergangenen April Ja dazu.

Der Bundesrat ist gegen den Vorstoss. Er erinnerte in seiner Stellungnahme an die Schenkungsurkunden von 1860 und 1917. Demnach wurde das Rütli als unveräusserliches Nationalgut dem Bund übergeben, «mit dem Vorbehalt, dass die Verwaltung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft übertragen wird». Diesen Schenkerwillen gilt es für die SPK-S zu respektieren.

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