Gesichtserkennung für Flughäfen und Airlines erlaubt

Keystone-SDA
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Bern,

Schweizer Flughäfen und Airlines dürfen bald Gesichtserkennung bei Passagieren einsetzen.

Gesichtserkennung Bundesrat Flughafen
Flughäfen und Airlines sollen Gesichtserkennung verwenden dürfen. - keystone

Flughäfen und Airlines sollen in der Schweiz künftig die Gesichtserkennung bei Passagieren einsetzen dürfen. Der Bundesrat will den Einsatz von biometrischen Daten im Passagierabfertigungsprozess erlauben. Die Landesregierung hat am Mittwoch eine Vorlage für eine Änderung des Luftfahrtgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Verwendung von Biometriedaten erlaube es den Passagieren, künftig auf Papiertickets oder elektronische Bordkarten zu verzichten, schrieb der Bundesrat.

Zum Einsatz kommen könnte die Gesichtserkennung bei der Gepäckabgabe, beim Check-in, bei der Bordkartenkontrolle oder beim Einsteigen ins Flugzeug. Möglich wären aber auch Zugangskontrollen für das Personal mittels Gesichtserkennung. Für Personen, die das ablehnen, muss laut dem Bundesrat als Alternative der bisherige Prozess ohne biometrische Daten angeboten werden.

Weitere Themen in der Revision

Die Gesichtserkennung ist eines von 22 Themen in der Luftfahrt, die der Bundesrat mit der Revision neu regeln will. Darunter auch ein Bestandesschutz für die Landesflughäfen. Teils gehen die Vorschläge auf parlamentarische Vorstösse zurück. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November.

Ein Thema dürfte noch zu reden geben. Gewerbsmässige Helikopterpilotinnen und -piloten sollen künftig länger in der Luft bleiben dürfen. Nämlich bis zum 65. statt nur bis zum 60. Altersjahr.

Der Bundesrat präsentierte eine mögliche Umsetzung für ein Anliegen aus dem Parlament, das allerdings aus Sicht der Regierung völkerrechtswidrig ist, weil es gegen das Luftverkehrsabkommen mit der EU verstossen würde. Der Bundesrat warnte vor Massnahmen durch die EU, wenn die Schweiz eigene Regeln einführt: «Es wäre beispielsweise denkbar, dass die EU die Schweizer Pilotenlizenzen, also auch in den Bereichen der Linien-, Geschäfts- und Privatfliegerei, nicht mehr vollständig anerkennt oder andere Marktbeschränkungen trifft.»

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