Handschriftliche Unterschrift unter Steuererklärung fällt bald weg
Der Bundesrat will die Steuerverfahren komplett digitalisieren. Künftig soll eine elektronische Bestätigung der Angaben reichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Steuerverfahren komplett digitalisieren.
- Künftig soll eine elektronische Bestätigung der Angaben reichen.
- Er setzt damit eine Motion des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid um.
Der Bundesrat will die Steuerverfahren komplett digitalisieren. Eine handschriftliche Unterschrift unter die Steuererklärung braucht es nicht mehr. Es reicht eine elektronische Bestätigung der Angaben. Die entsprechende Botschaft hat die Landesregierung am Mittwoch verabschiedet.
Heute besteht bei der direkten Bundessteuer die gesetzliche Verpflichtung zur Unterzeichnung der Steuererklärung. Die Steuerpflichtigen müssen wegen der geltenden Regeln noch ein Formular unterzeichnen. Das steht einer vollständig elektronischen Einreichung der Steuererklärung entgegen.
Bundesrat setzt FDP-Motion um
Mit der Änderung setzt der Bundesrat eine Motion des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid um, die das Parlament überwiesen hat. Die Steuerbehörden müssen in Zukunft bei elektronischen Übermittlungen die Identität und die Datenintegrität sicherstellen.

Gleichzeitig hatte der Bundesrat vorgeschlagen, bei der Verrechnungssteuer, den Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer sowie in der internationalen Amtshilfe die Betroffenen verpflichten zu können, mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) elektronisch zu verkehren. Daran hält er auch nach der Vernehmlassung fest. Dies, obwohl sich die CVP, FDP und SVP sowie sechs Organisationen dagegen ausgesprochen haben.
Chance für effizientere Handhabung
Die weitere Digitalisierung stelle für die Behörden und die Steuerpflichtigen eine «Chance für eine effizientere und einfachere Handhabung von Geschäftsvorgängen» dar, begründet der Bundesrat in seiner Mitteilung das Festhalten an der kompletten Digitalisierung.
Die Mehrwertsteuer-Anmeldungen erfolgen heute laut ESTV praktisch zu 100 Prozent online, und rund 140‘000 oder 37 Prozent der Unternehmen reichen ihre Mehrwertsteuer-Abrechnungen über das Online-Portal ein. Bei der Verrechnungssteuer wurden 2018 dagegen nur rund 11 Prozent der inländischen Rückerstattungsanträge online eingereicht.