Kantonale Steuerverwaltung verlängert Frist für Steuererklärung
Die bernische Steuerverwaltung verlängert wegen der Corona-Epidemie die Frist zur Einreichung der Steuererklärung. Neu müssen Privatpersonen und selbständig Erwerbende die Unterlagen bis zum 15. September 2020 einreichen.
Bis Ende Juni gilt zudem für sämtliche Forderungen des Kantons ein Mahn- und Betreibungsstopp, wie die bernische Finanzdirektion am Dienstag mitteilte. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 ist kein Verzugszins geschuldet. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei den Bundessteuern.
Weil Steuern im Kanton Bern jeweils auf den Einkünften des Vorjahres basieren, könnten die Raten im laufenden Jahr zu hoch ausfallen. Gemäss Steuerverwaltung genügt es aufgrund der ausserordentlichen Lage, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist.