Heute schafft Bundesrat Gesetzesgrundlage für Tracing-App
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tracing App hilft, dem Coronavirus einen Schritt voraus zu sein.
- Heute will der Bundesrat für die Anwendung eine Rechtsgrundlage schaffen.
Die strikte Eindämmungsstrategie setzt voraus, dass Corona-Infizierte wissen, mit wem sie Kontakt hatten. Behörden können dann alle Personen warnen, welche mit der infizierten Person im Kontakt waren. Contact Tracing nennt sich das System.
In Restaurants füllen die Gäste dazu Listen aus. In Coiffeur- und Beauty-Salons sind die Daten ohnehin erfasst. Und auch das Smartphone wollen Behörden zu Hilfe nehmen, um zu wissen, wer mit wem Kontakt hatte.
Die App muss freiwillig sein
Freiwillig und ohne, dass die Privatsphäre verletzt werden muss. Schon wenn 30 Prozent die App verwenden, hätte das einen signifikanten Effekt. Das sagt Matthias Egger, Epidemiologe und Chef der Covid-19-Task-Force des Bundes. Auch Forscher einer Oxford-Studie sind sich einig, dass schon bei niedrigen Nutzungszahlen die Ansteckung gesenkt werden kann.
Denn Wissen ist im Kampf gegen das Virus Macht. Der Nutzen ist unbestritten, doch fürchten Kritiker den Missbrauch der Daten. Vergleiche mit China werden herangezogen, Schlagworte wie «Überwachung» fallen.
Anonyme Tracing App ist möglich
Deswegen ist für die Entwickler zentral, dass die App anonym funktioniert. Nach zwei Wochen sollen die anonymen Daten zudem gelöscht werden. Für Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, ist klar: Die App kann Datenschutzkonform umgesetzt werden.
Zentral sei aber auch der Aspekt Freiwilligkeit. Das betont die Politik, aber auch Ethiker und IT-Experten. Der Besitz eines Smartphones muss weiterhin freiwillig sein. Auch der Download der App. Ebenso das Einschalten der Bluetooth-Verbindung. Und das Aktivieren der Benachrichtigung.
Politischer Streitpunkt war bisher die rechtliche Grundlage. Der Bundesrat sieht diese durch das Epidemiengesetz gegeben. Das Parlament dagegen hat in der ausserordentlichen Session eine klare gesetzliche Grundlage gefordert. Diese verzögert nun die Einführung der App.
Deshalb dürfte der Bundesrat heute eine Übergangsverordnung verabschieden. In der Sommersession im Juni kann das Parlament die Rechtsgrundlage danach absegnen. Bis dahin soll die Tracing-App als Test verfügbar sein.
ETH entwickelt die App
Den Lead für die App hat das unabhängige Software-Konsortium DP-3T. Dieses gehört zur ETH Lausanne und Zürich. Beteiligt ist auch der Epidemiologe Marcel Salathé.
Die technische Umsetzung der App liegt bei der Zürcher IT-Firma Ubique. Diese hat bereits die SBB-und die Alert-Swiss-App mitentwickelt. Weil die Daten auf den Geräten der Nutzer dezentral gespeichert werden, ist keine Profilbildung möglich.
Die Daten sind nur für den Nutzer einsehbar, schreibt auch der Bundesrat. Heute Mittwoch schafft er nun die Grundlage, dass die Verwendung der App rechtlich abgesichert werden kann.