Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird verlängert

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Bern,

Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigung bis zu 18 Monate zu beantragen. Dies trägt zur Verbesserung ihrer Planungssicherheit bei.

Kurzarbeitsentschädigung
Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung im Kanton Waadt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Ab dem heutigen 1. August können Unternehmen für ihre Beschäftigten neu maximal achtzehn anstatt zwölf Monate Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Aufgrund des markanten Energiepreisanstieges zu Beginn der russischen Invasion der Ukraine mussten vor allem energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen.

Zwar seien in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken, teilte der Bundesrat Mitte Juni des laufenden Jahres mit. Die konjunkturelle Lage bleibe aber in diversen Branchen schwierig. Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer hätten Unternehmen, welche die reguläre Höchstbezugsdauer bereits erreicht haben oder demnächst erreichen würden, mehr Zeit, um sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen, hiess es weiter.

Mehr Sicherheit und weniger Arbeitslosigkeit

Auch hätten die betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen oder neue Produkte zu lancieren. Das verbessere ihre Planungssicherheit. Weiter solle mit der entsprechenden Änderung der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung auch einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden.

Die verlängerte Höchstbezugsdauer gilt bis Ende Juli 2025. Bereits im September 2020 hatte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung im Zuge der Covid-19-Pandemie für den Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr von zwölf auf achtzehn Monate verlängert.

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User #3104 (nicht angemeldet)

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