Die Kurzarbeitsentschädigung wird auf insgesamt 18 Monate ausgeweitet, um die steigenden Energiekosten zu kompensieren.
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld.
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld. - Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von 12 auf 18 Monate ausgeweitet. Mit dieser Massnahme soll unter anderem einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Diese Massnahme gilt für ein Jahr ab August 2024 und bis Juli 2025, wie die Landesregierung beschloss. Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer hätten Unternehmen, welche die reguläre Höchstbezugsdauer bereits erreicht haben oder demnächst erreichen, mehr Zeit, um sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen.

Aufgrund des markanten Energiepreisanstiegs zu Beginn des Ukraine-Kriegs hätten insbesondere energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen müssen. Zwar seien in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken. Die konjunkturelle Lage in diversen Branchen bleibe aber schwierig, hiess es weiter.

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