Inländer beim Familiennachzug aus Drittstaaten weiter diskriminiert

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Schweizer Bürger bleiben beim Familiennachzug benachteiligt, da der Nationalrat die Vorlage ablehnte.

Asylheim Familiennachzug
Eine Familie sitzt vor einem Heim. (Symbolbild) - dpa

Schweizerinnen und Schweizer bleiben beim Familiennachzug aus Drittstaaten gegenüber in der Schweiz wohnhaften EU/Efta-Bürgerinnen und -Bürgern diskriminiert. Der Nationalrat ist nicht auf eine entsprechende Vorlage eingetreten. Damit ist das Geschäft vom Tisch.

Der Ständerat war bereits in der Herbstsession nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Nationalrat folgte ihm am Montag mit 113 zu 71 Stimmen. Die bürgerlichen Parteien und die hauchdünne Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) machten Bedenken wegen einer vermuteten unkontrollierten Einwanderung geltend.

Bedenken wegen «unkontrollierter Einwanderung»

Peter Schilliger (FDP/LU) sagte für die Kommission, das «Risiko einer Mengenausweitung» sei hoch. Piero Marchesi (SVP/TI) erklärte ebenfalls als Kommissionssprecher, die Vorlage widerspreche der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative.

Für die Kommissionsminderheit machte Beat Flach (GLP/AG) geltend, es gehe nicht um Einwanderung, sondern um die Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern. Aktuell gälten für diese: Familiennachzug nur für Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Die zu erwartende Einwanderung sei vernachlässigbar.

Vorlage ist mit Verfassungsartikel vereinbar

Bundesrat und Justizminister Beat Jans erklärte, die Vorlage sei mit dem Verfassungsartikel aufgrund der Masseneinwanderungsinitiative vereinbar. Zudem regle sie den Familiennachzug streng. So müssten ein gesicherter Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung nachgewiesen werden. Die Kantone könnten Integrationsvereinbarungen veranlassen, um das Erlernen einer Landessprache und die Arbeitsplatzintegration zu garantieren.

Mit dem Entscheid des Parlaments bleibt es dabei, dass Schweizerinnen und Schweizer die Eltern oder Kinder bis 21 Jahren einer Partnerin oder eines Partners aus einem Drittland nicht zu sich holen dürfen. Für Kinder unter 18 Jahren gelten zudem Fristen. Diese Vorschriften gelten für in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer aus EU- oder Efta-Staaten nicht.

Ursprung der Vorlage

Angestossen hatte die Vorlage der frühere Zürcher SP-Nationalrat Angelo Barrile, gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil von 2009 zum Nachzug von Familienangehörigen von EU-Bürgern aus Drittstaaten. Vor einem Umzug in die Schweiz müssen diese Angehörigen seither nicht mehr rechtmässig in einem EU- oder Efta-Staat gelebt haben.

Das Bundesgericht wies damals auf die mit dieser Lockerung entstehende Benachteiligung von Schweizer Staatsangehörigen beim Familiennachzug hin. Diese ungleiche Behandlung zu beseitigen, sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Kommentare

Weiterlesen

familiennachzug
4 Interaktionen
Kehrtwende

MEHR AUS STADT BERN

Mietvertrag
2 Interaktionen
Bewilligung
portugal mehrwertsteuer
7 Interaktionen
Entscheidung
Kanton Waadt
2 Interaktionen
Motion
Ueli Schmezer
16 Interaktionen
«Amerikanisierung»