IT-Arbeiten in der Nacht und am Sonntag ohne Bewilligung möglich

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Bern,

Eine entsprechende Verordnungsänderung hat das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement in die Vernehmlassung geschickt.

In Zukunft sollen Bewilligungen nicht mehr nötig sein.
In Zukunft sollen Bewilligungen nicht mehr nötig sein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement will der IT-Branche entgegenkommen.
  • Nacht- und Sonntagsarbeiten sollen künftig ohne Bewilligung möglich sein.

Informatikunternehmen, deren Arbeit in der Nacht oder am Sonntag unentbehrlich ist, sollen auch ohne Ausnahmebewilligung arbeiten können. Eine entsprechende Verordnungsänderung hat das Eidg. Wirtschaftsdepartement in die Vernehmlassung geschickt.

Zahlreiche Unternehmen seien auf ein einwandfreies Funktionieren ihrer Netz- oder Informatikstruktur angewiesen, teilte das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Donnerstag mit. Störungen an diesen Umgebungen können sich negativ auf die Arbeit der betroffenen Firma auswirken. Deshalb sollen IT-Unternehmen für die Analyse und Identifizierung der Probleme sowie für deren Behebung und für Wartungsarbeiten in der Nacht oder am Sonntag in Zukunft keine Bewilligung mehr benötigen.

Dazu will das WBF einen neuen Artikel 32a in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) aufnehmen. Die Vernehmlassung läuft bis am 31. Oktober. Zur Netz- oder Informatikstruktur zählen gemäss WBF die physischen Server- und Netzwerkkomponenten, aber auch sämtliche Softwareapplikationen. Diese müssten für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit eines Unternehmens wesentlich sein. Dazu gehörten namentlich Kundenplattformen, Datenbanken oder Zahlungssysteme.

Auch Arbeitnehmende benötigen keine Bewilligung mehr

Zu den Arbeitnehmenden, die von einer Bewilligung ausgenommen werden sollen, gehörten zum einen die internen IT-Mitarbeiter eines Betriebs. Aber auch die Arbeiter von IT-Unternehmen, die für das einwandfreie Funktionieren von Netz- oder Informatikstrukturen verantwortlich sind, sollen keine Bewilligung mehr benötigen.

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