Ja zu Inländervorrang im Tessin
Der Ständerat sagt Ja zum Inländervorrang in der Tessiner Verfassung. Die Politiker folgten der Empfehlung des Bundesrats.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat akzeptiert die Änderung der Tessiner Kantonsverfassung.
- Im Tessin wohnhafte Personen sollen einen Vorrang bekommen.
- Der Kanton muss sich jedoch an Vorschriften im Arbeitsvertragsrecht halten sowie an den Arbeitnehmerschutz.
Der Ständerat gibt seinen Segen zur Tessiner
Kantonsverfassung, die nach der Annahme der Initiative «Prima i nostri» mit
einem Inländervorrang ergänzt werden soll. Der Bundesrat hatte dem Parlament
beantragt, die Änderung gut zu heissen.
2016 haben die Tessiner Stimmberechtigten die SVP-Initiative mit dem Titel «Zuerst die Unseren» angenommen, die unter anderem
einen Vorrang für im Tessin wohnhafte Personen in die Kantonsverfassung
schreibt. Diese sollen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Personen, die ihren
Wohnsitz im Ausland haben, bevorzugt werden
– unter der Voraussetzung, dass die
Bewerber gleiche Qualifikationen mitbringen.
Der Ständerat entschied am Montag, die geänderte Verfassung
zu gewährleisten. Er folgte damit der Empfehlung seiner Staatspolitischen
Kommission (SPK) und des Bundesrats.
Der Kanton müsse sich aber an die Vorschriften im Arbeitsvertragsrecht halten sowie an den Arbeitnehmerschutz, ist für den Bundesrat klar. Weitere Vorgaben macht das Personenfreizügigkeitsabkommen und das EFTA-Übereinkommen.