Jungparteien ergreifen Referendum gegen Antiterrorgesetz
Verschiedene Jungparteien haben das Referendum gegen eine Verschärfung der Terrorismus-Strafnorm ergriffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament hat eine Verschärfung der Terrorismus-Strafnorm beschlossen.
- Mehrere Jungparteien sehen darin einen Frontalangriff auf den Rechtsstaat.
Die Eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession eine Verschärfung der Terrorismus-Strafnorm beschlossen. Verschiedene Jungparteien sehen dies als Frontalangriff auf den Rechtsstaat und haben jetzt das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.
Das Referendumskomitee bestehend aus den Jungen Grünen, den Juso, den Jungen Grünliberalen, der Piratenpartei und dem Chaos Computer Club kritisierte am Mittwoch in Bern, dass die im Gesetz vorgesehenen weitreichenden Massnahmen gegen potenzielle Terroristen (Gefährder) die Grundrechte und die Freiheit jedes Einzelnen schwer einschränkten.
Um als Terrorist oder Terroristin zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt planen noch ausführen, stellte Tobias Vögeli, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen Schweiz, gemäss Redetext fest. Ein entsprechender Verdacht der Polizei würde ausreichen, um Massnahmen wie Hausarrest (bis zu neun Monate), Ausreiseverbote, Meldepflicht oder Fussfesseln anzuordnen.
Laut Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz führt «die absurd schwammige Formulierung im Gesetz» dazu, dass praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder werden könnte.
Blosser Verdacht begründet weitreichende Massnahmen
Das Gesetz sehe beispielsweise Hausarrest vor, der ohne konkrete Straftat aufgrund einer Einschätzung als Gefährder verordnet werden könne, stellte Nicola Siegrist, Vizepräsident der Juso fest.
Das Gesetz verstosse damit gegen Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Recht auf Sicherheit und Freiheit. Die Massnahmen gingen über die Prävention hinaus. Sie seien bereits eine Bestrafung, ohne dass eine Straftat begangenen oder eine Verurteilung ausgesprochen worden sei.
Die Polizei könne zudem mit dem neuen Terrorismusgesetz selbständig über Massnahmen entscheiden, die normalerweise einer gerichtlichen Überprüfung bedürften, sagte Ana Martins, Co-Präsidentin Jungen Grünliberalen.
Besonders stossend für das Referendumskomitee ist, dass das Gesetz eine ganze Reihe von Polizeimassnahmen beinhaltet, die bereits gegen Kinder ab 12 Jahre (respektive 15 Jahren beim Hausarrest) angewendet werden können. Dazu gehören die Pflicht zur Teilnahme an Befragungen, Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen.
Das Gesetz verstosse damit gegen die Kinderschutzkonvention der Uno, kritisierte Julia Küng, Co-Präsidentin der Jungen Grünen Schweiz. Kinderrecht zu verletzen sei aber keine Massnahme gegen Terrorismus, sondern ein Verbrechen.
Kritik von Uno-Experten
Vor rund drei Wochen hatten bereits der Uno-Berichterstatter über Folter, der Schweizer Nils Melzer, und vier weitere unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte festgestellt, dass das geplante Antiterrorgesetz der Schweiz gegen die Menschenrechte verstosse. Es wäre eine gefährlicher Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition weltweit, erklärten sie.