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Kampf gegen den Organhandel
Der Bundesrat stellt sich dem Kampf gegen illegalen Organhandel. Künftig sollen auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland bestraft werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will den internationalen Organhandel bekämpfen.
- Künftig sollen auch Organhandelsdelikte von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland bestraft werden können.
- Dazu muss das Transplantationsgesetz angepasst werden. Die Vernehmlassung wurde heute eröffnet.
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Der Bundesrat möchte
wirksamer gegen den illegalen Handel mit Organen vorgehen und neu auch
Organhandelsdelikte von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland bestrafen, berichtet das Bundesamt für Gesundheit.
Transplantationsgesetz muss angepasst werden
Der Bundesrat unterstützt ein entsprechendes Übereinkommen des Europarats, das die
Strafbestimmungen international vereinheitlicht. Damit die Schweiz die
Organhandelskonvention ratifizieren kann, muss sie das Transplantationsgesetz
anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 die
Vernehmlassung dazu eröffnet.
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