Kasse zahlt: Psychologen wollen höhere Löhne
Psychotherapeuten dürfen ab Juli über die Grundversicherungen abrechnen. Der Tarif soll jedoch gleich bleiben. Nun geht der Berufsverband auf die Barrikaden.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Juli kommt die Grundversicherung neu auch für die Psychotherapie auf.
- Der entsprechende Tarif soll jedoch gleich bleiben, was der Berufsverband kritisert.
Die Corona-Pandemie zeigte einmal mehr, wie fragil die Psyche ist. Professionelle Hilfe suchen sich aber noch heute nur die wenigsten – nicht etwa aus Scham, sondern aus finanzieller Not. Denn die Grundversicherung übernimmt eine Psychotherapie nur dann, wenn sie von einem Psychiater oder einem bei ihm angestellten Psychologen durchgeführt wird.
Angesichts dieser Problematik hat der Bundesrat im Jahr 2019 das sogenannte Anordnungsmodell verabschiedet. Damit können ab dem 1. Juli dieses Jahres auch selbstständige Psychologinnen und Psychologen über die Grundversicherung abrechnen. Einzige Bedingung: Die Therapie muss auf Anordnung eines Arztes erfolgen.

«Hocherfreut» zeigten sich die Psychotherapeuten damals, als der Beschluss endgültig gefällt war. Inzwischen aber macht sich Unmut unter ihnen bereit. Grund dafür ist die Debatte rund um den Tarif.
Berufsverband will Tariferhöhung von 25 Franken
Denn anders als erwartet, wollen die Krankenkassen auch beim Anordnungsmodell nicht mehr als 130 Franken pro Stunde zahlen. Und das, obschon Psychologinnen und Psychologen künftigen nicht mehr als Angestellte gelten.
«Mit solch einem Betrag kann wohl kaum ein Psychotherapeut seine Kosten decken, schon gar nicht, wenn er selbstständig tätig ist», beklagt Cathy Maret, Mediensprecherin der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen.
Der Berufsverband setzt sich in den Verhandlungen für einen höheren Tarif ein, der es den Psychotherapeuten erlaubt, selbstständig zu arbeiten. Einen ersten Erfolg erzielte er aber erst diese Woche, als sich eine Reihe von Gesundheitsverbänden auf einen provisorischen Tarif von 154.80 Franken pro Stunde einigen konnten.
Kantone haben das letzte Wort
«Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», freut sich Maret. Doch endgültig besiegelt sei der Tarif nicht, dafür fehle noch die Zustimmung der Kantone. «Sollten sich diese tatsächlich dagegen aussprechen, dann droht ein Chaos Anfang Juli bei der Einführung des Anordnungsmodells», erklärt Maret. Denn kaum ein Psychotherapeut würde auf das neue Modell wechseln, wenn ein zu tiefer Tarif fortgesetzt wird.

«Das gilt es zu verhindern», so Maret. Und: Ein definitiver Tarif müsse sowieso höher sein. «Dafür werden wir uns in zukünftigen Verhandlungen einsetzen.» Kommt die Tariferhöhung von 24.80 Franken zustande, so gilt sie längstens bis Ende 2024.
Die Befristung begründet sich in der vorhandenen Datenlage in der Einführungsphase und wird es den Leistungserbringern erlauben, weitere Kosten- und Leistungsdaten zu erheben. Gleichzeitig sichert die Übergangslösung die geordnete Einführung des Anordnungsmodells auf den 1. Juli 2022.