Keine höhere Altersgrenze für Unverjährbarkeit sexueller Straftaten
Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten wird nicht von 12 auf 16 Jahre erhöht. Das hat der Nationalrat heute Dienstag entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Natalie Rickli wollte die Verjährungsfrist sexueller Straftaten erhöhen.
- Mit 96 zu 83 Stimmen wurde die Initiative der SVP-Nationalrätin abgelehnt.
Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten wird nicht von 12 auf 16 Jahre erhöht. Das hat der Nationalrat heute Dienstag entschieden. Er gab einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Natalie Rickli keine Folge.
Für die Erhöhung der Verjährungsfrist setzte sich Ricklis SVP-Parteikollegin Andrea Martina Geissbühler ein.
Die kürzlich bekannt gewordenen Straftaten des Reformpädagogen Jürg Jegge brachte das Thema erneut auf die politische Agenda. Ihre Opfer zeigten die Wichtigkeit und Bedeutung der Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern, sagte Geissbühler.
Ricklis Initiative wurde abgelehnt
«Sexueller Missbrauch prägt die Opfer ein Leben lang», ergänzte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Solche Taten hätten kein Recht auf Vergessen. Heute gilt für Übergriffe an über zwölfjährigen Kindern eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.
An dieser wollte die Mehrheit nicht rütteln. Auch wenn jeder Missbrauchsfall betroffen mache, gebe es keinen Grund, die vor Jahren geführte Debatte erneut zu führen. Das sagte Kommissionssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).
Mit 96 zu 83 Stimmen wurde die Initiative abgelehnt. Damit ist diese erledigt.