Keine Namensänderung für Personen mit Landesverweis
Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) zur Annahme.
Das Wichtigste in Kürze
- Menschen, denen ein Landesverweis auferlegt wurde, sollen den Namen nicht ändern dürfen.
- Ständerat Thomas Minder hatte die Motion eingereicht.
Der Bundesrat will Namensänderungen verbieten für Personen, denen rechtskräftig ein Landesverweis auferlegt worden ist. Er empfiehlt eine entsprechende Motion von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) zur Annahme.
Minder begründet seinen Vorstoss damit, dass durch die Liberalisierung des Familiennamensrechts im Jahr 2013 vermehrt auch Personen, die mit einem Landesverweis belegt worden sind, die Möglichkeit nutzen, wieder eine «reine Weste» zu erlangen. So habe unter anderem ein wegen Beteiligung an der Terrororganisation IS verurteilter Straftäter erfolgreich seinen Vor- und Nachnamen ändern lassen.
Der Bundesrat anerkennt dieses Problem. Er sei bereit, den Namenswechsel bei Vorliegen einer strafrechtlichen Landesverweisung oder einer ausländerrechtlichen Ausweisung grundsätzlich zu verbieten, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Dabei sei allerdings zu beachten, dass ein solches Verbot aufgrund der persönlichkeitsrechtlichen Bedeutung des Namens stets unter dem Vorbehalt der Wahrung der Grundrechte der betroffenen Person stehen müsse.
Die Motion geht nun an den Ständerat.