Keine neuen Vorschriften für Lastwagen auf Fahrt durch die Alpen
Der Bundesrat hat die Standesinitiative des Tessins abgelehnt. Für Lastwagen und Autocars werden demnach keine neuen Vorschriften eingeführt.

Für Lastwagen und Autocars werden für die Fahrt auf wichtigen Alpentransitrouten wie etwa am Gotthard keine neuen Vorschriften hinsichtlich Fahrassistenzsysteme eingeführt.
Der Bundesrat verzichtet darauf, eine Standesinitiative des Kantons Tessin mit dieser Forderung in Kraft zu setzen. Die Landesregierung begründet ihren Entscheid laut einer Mitteilung vom Mittwoch mit den Ergebnissen der Vernehmlassung, welche sie im vergangenen Jahr durchführte.
Die Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere die von der Vorlage direkt betroffenen Kantone, hätten sich mehrheitlich kritisch zur vorgeschlagenen Umsetzung geäussert. Die von der Standesinitiative geforderten Assistenzsysteme seien durch die Flottenerneuerung bereits bei fast allen Lastwagen vorhanden, schreibt der Bundesrat weiter.
«Der Einsatz von älteren Fahrzeugen ohne Assistenzsysteme nimmt laufend ab. Das Ziel der Standesinitiative kann daher insgesamt bereits als erreicht betrachtet werden».
Sicherere Strassen jetzt!
Die Standesinitiative mit dem Titel «Sicherere Strassen jetzt!» reichte der Kanton Tessin bereits im Jahr 2017 ein. In der Folge arbeitete die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) einen Gesetzesentwurf aus, dem Stände- und Nationalrat im Herbst 2011 zustimmten.
Der Kanton Tessin wollte mit der Initiative Lastwagen die Fahrt auf wichtigen Schweizer Alpentransitrouten für den Fall untersagen, dass sie nicht über bestimmte Sicherheitssysteme verfügen.
Es geht um solche, die in der seit 2015 geltenden Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt werden. Gemeint sind etwa ein Antiblockiersystem, ein Notbremsassistenzsystem und ein Spurwechselassistent, wie aus dem Vorstoss hervorgeht.
Laut der von den eidgenössischen Räten angenommenen Vorlage sollte diese Anforderung für Lastwagen und Autocars am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard gelten.