Kommission gegen ökologische Ziele in der Agrarpolitik ab 2022

Keystone-SDA
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Bern,

Weder die zuständige Kommission des Nationalrats noch jene des Ständerats wollen ökologische Ziele in der Agrarpolitik ab 2022.

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Ein Landwirt auf einem Feld. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission des Ständerats sprach sich klar gegen ökologische Ziele in der Vorlage aus.
  • Bereits die Nationalratskommission war dagegen.

Im Fokus der Agrarpolitik ab 2022 sollen der wirtschaftliche und soziale Bereich liegen. Die zuständige Kommission des Nationalrates will wie der Ständerat keine ökologischen Ziele in die Vorlage aufnehmen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der grossen Kammer (WAK-N) verabschiedete mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verbundene Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz mit 14 zu 0 Stimmen, mit 10 Enthaltungen. Die Mehrheit wolle «weitere Ökologisierungsmassnahmen» der Landwirtschaft noch nicht diskutieren, schrieben die Parlamentsdienste am Dienstag.

Zunächst sollten in den Augen der Mehrheit die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide überprüft werden. Die WAK-N lehnte mit 15 zu 10 Stimmen über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehende Anpassungen bei den Direktzahlungen ab, etwa beim ökologischen Leistungsnachweis.

Verbilligung der Prämien von privatwirtschaftlichen Ernteversicherungen

Auch keine Mehrheit fand in der Kommission ein Beitrag an höhere Kosten für die Haltung von Tieren mit Hörnern. Die Mehrheit ist ebenso gegen einen neuen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe und einen neuen, nach Tierkategorien abgestuften Beitrag zur Förderung der Tiergesundheit.

Unterstützen will die WAK-Mehrheit dagegen – wie der Ständerat – einen Beitrag des Bundes an die Verbilligung der Prämien von privatwirtschaftlichen Ernteversicherungen. Enger fassen als der Ständerat will die Mehrheit die Mitsprache für Umweltorganisationen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Kommissions-Mehrheit will die Parteistellung von Umweltorganisationen beschränken auf erstmalige Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln mit neuem Wirkstoff und gezielte Überprüfungen. Sie hofft damit auf kürzere Verfahren und schnellere Lösungen für den Schutz von Kulturen. Ergänzen will die WAK-N die Vorlage mit einer Bestimmung zur Unterstützung von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.

Einverstanden ist die WAK-N mit dem Ständeratsentscheid, die Reform des Bodenrechts von der AP22+ abzukoppeln und in einer separaten Vorlage aufzugleisen. Sie unterstützt eine entsprechende Motion. Ebenfalls wie der Ständerat will die Kommission, dass der Bundesrat seinen Konzeptvorschlag zur Zukunft der Agrarpolitik in eine Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik ummünzt und diese bis Ende 2027 vorlegt.

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