Ganz knapp hat sich eine Mehrheit im Nationalrat gefunden, welche die Umnutzung von Bauernhäusern zum Wohnen im Raumplanungsgesetz verankert haben will.
Die Umweltkommission des Nationalrates will Bauernhäuser ausserhalb von Wohnzonen zum Wohnen umnutzen, wenn sie genügend erschlossen sind. (Archivbild)
Die Umweltkommission des Nationalrates will Bauernhäuser ausserhalb von Wohnzonen zum Wohnen umnutzen, wenn sie genügend erschlossen sind. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Bauernhäuser sollen künftig zum Wohnen umgenutzt werden können.
  • Dafür hat sich eine knappe Mehrheit der Nationalrats-Kommission entschieden.
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Bauernhäuser und an die Häuser angebaute Ökonomiegebäude sollen zum Wohnen umgenutzt werden können. Eine knappste Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will das im Raumplanungsgesetz verankern.

Voraussetzung für eine solche Umnutzung auf Dauer ist, dass das Gebäude genügend erschlossen ist. Werden Bauernhäuser freiwillig abgebrochen, soll die bereits vorhandene Wohnfläche wieder erstellt werden dürfen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) entschied dies mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid von Präsident Jacques Bourgeois (FDP/FR), wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Gebäude ausserhalb von Bauzonen sollen so besser genutzt werden können.

Hintergrund der Entscheide ist die Revision des Raumplanungsgesetzes, die ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sein soll. Die Urek-N ist mit der vom Ständerat gewählten Stossrichtung einverstanden, die Zahl der Gebäude ausserhalb der Baugebiete zu stabilisieren.

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