Kommission will Abzüge für Krankenkassenprämien verdoppeln

Keystone-SDA
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Bern,

Künftig sollen Krankenkassenprämien zu grösseren Teilen von den Steuern abgezogen werden können. So will es die ständerätliche Wirtschaftskommission.

Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen.
Kommission will höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WAK will die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien erhöhen.
  • Die Befürworter argumentieren, die Prämien seien Zwangsabgaben.

Die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien sollen erhöht werden. Dass will nach dem Nationalrat auch die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK). Sie hat einem Vorstoss zugestimmt, der fast doppelt so hohe Abzüge fordert.

Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion von Jean-Pierre Grin (SVP/VD) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten.

Prämien seien Zwangsabgaben

Die Befürworter argumentieren, Krankenkassenprämien seien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Durch das starke Wachstum der Prämien seien höhere Abzüge gerechtfertigt. Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab, weil höhere Einkommen überproportional profitieren würden.

Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind könnten 1200 Franken statt 700 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden.

Gemäss dem Bundesrat würden die höheren Abzüge zu Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen von 465 Millionen Franken im Jahr führen. Nun wird der Ständerat entscheiden. Abgelehnt hat die WAK eine Motion, die verlangt, dass die Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig sind.

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