Kommission will Ausnahmen für Start-ups vom Arbeitsgesetz
Jungunternehmen sollen punkto Arbeitszeitvorschriften mehr Flexibilität erhalten. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben; diese dauert bis zum 3. März 2023.
Das Wichtigste in Kürze
- Das geltende Arbeitsrecht biete gerade neu gegründeten Unternehmen nicht genügend Spielraum, findet die WAK-N gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag.
Gerade in der Anfangsphase sei viel Engagement nötig, und geregelte Arbeitszeiten gebe es häufig nicht. Das Arbeitsgesetz sei trotz der bestehenden Ausnahmen für Start-ups zu rigide.
Die Nationalratskommission will mit ihrem Entwurf eine parlamentarische Initiative des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler umsetzen. Konkret schlägt sie vor, dass Mitarbeitende, die finanziell am Unternehmen beteiligt sind, bis zu fünf Jahre nach dessen Gründung vom Arbeitsgesetz ausgenommen sein sollen.
Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sollen aber dennoch auch bei ihnen anwendbar bleiben. Ihren Entwurf verabschiedete die WAK-N mit 17 zu 8 Stimmen.
Die Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten. Für sie ist der Entwurf «ein Totalangriff auf die Arbeitsschutzgesetzgebung», wie es in der Mitteilung hiess. Das Gesetz gegen den Willen der Sozialpartner anzupassen, sei zudem nicht zielführend.
Eine zweite Minderheit will andere Kriterien für die Ausnahme vom Arbeitsgesetz. Eine dritte schliesslich stört sich daran, dass die Bestimmungen für den Schutz der Gesundheit für die neu auszunehmende Arbeitnehmerkategorie weiterhin gelten sollen.