Die Ständeratskommission lehnt die Motionen der SVP zum Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen ab.
Vorläufig Aufgenommene
Vorläufig Aufgenommene können nach 3 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug von Ehepartnern oder ihrer Kinder stellen. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Menschen, die vorläufig aufgenommen worden sind, sollen Familienangehörige in die Schweiz holen können. Die zuständige Kommission des Ständerates lehnt Motionen aus der SVP, die diese Möglichkeit streichen wollen, mit knappem Mehr ab.

Eingereicht haben die gleichlautenden Motionen SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) und die SVP-Fraktion. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) lehnt die Vorstösse mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Der Kommissionsmehrheit verweist dabei auf das in der Bundesverfassung und ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Familienlebens. Die Motionen gingen zu weit und seien ein unverhältnismässiger Eingriff in dieses Grundrecht.

Vorläufig Aufgenommene können nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug von Ehepartnern, Ehepartnerinnen oder ihrer Kinder stellen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Sozialhilfe benötigen.

Minderheitsmeinungen und Nationalratsentscheid

Die Minderheit wollte die Motionen annehmen. Gleiches tat der Nationalrat im Herbst mit der Motion der SVP, mit 105 zu 74 Stimmen und mit 9 Enthaltungen und gegen den Willen des Bundesrates. Für die Motion stimmten SVP, FDP und etliche Mitglieder der Mitte-Fraktion.

Der Aufenthalt vorläufig Aufgenommener müsse kurz sein, sagte SVP-Sprecher Thomas Knutti (BE). Dürfe ihre Familie nachreisen, würden sie die Schweiz «nie wieder verlassen». Dies sieht die Mehrheit der SPK-S anders. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug seien bereits restriktiv.

Die Motion von Esther Friedli war im September nur kurz ein Thema im Ständerat. Eine Entscheid fällte die kleine Kammer nicht, sondern übergab die Forderung der SPK-S zur Prüfung.

In den Worten des Bundesrates war die Zahl der bewilligten Familiennachzüge von vorläufig Aufgenommenen in den Jahren 2020 bis 2023 relativ tief. Im Durchschnitt seien jedes Jahr 108 Bewilligungen erteilt worden.

Zwei weitere Motionen aus der SVP-Fraktion zum Ausländerrecht will die SPK-S annehmen. Mit jeweils 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm sie zwei Vorstösse an, die einen systematisierten Datentausch bei illegal Eingereisten fordern. Damit sollen Schwarzarbeit und nicht geregelte Aufenthalte in der Schweiz verhindert werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratStänderatHerbstSVPFDP