Kommission will Teilnahmerechte im Strafprozessrecht beschränken
Bei der Revision der Strafprozessordnung ist weiterhin nicht klar, ob Beschuldigte wie heute an Einvernahmen anderer Beschuldigter teilnehmen dürfen. Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) möchte die Teilnahmerechte beschränken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die RK-S beantragt der kleinen Kammer mit 7 zu 4 Stimmen, in der Bereinigung der Vorlage an ihrem Beschluss festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Demnach sollen im gleichen Verfahren beschuldigte Personen unter gewissen Umständen bei einer Einvernahme von weiteren Beschuldigten ausgeschlossen werden können.
Gemäss Ständerat soll die Staatsanwaltschaft einen Ausschluss anordnen können, so lange die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist. Auch der Bundesrat will die Teilnahmerechte beschränken. Er argumentiert mit Fällen, in denen mehrere Bandenmitglieder beschuldigt sind.
Die Minderheit der RK-S hingegen will beim geltenden Recht bleiben und der Mehrheit im Nationalrat folgen. Sie will die Teilnahmerechte nicht einschränken, um faire Verfahren zu garantieren.
In der seit 2011 geltenden Strafprozessordnung werden einzelne Punkte angepasst. Schon kurz nach deren Inkrafttreten wies die Praxis auf Probleme hin, es folgten parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat hat die Anliegen nun in einer Vorlage zusammengefasst. Diese wird zurzeit vom Parlament beraten.