Kommission will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern

Keystone-SDA
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Bern,

Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg gesichert werden. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) will deshalb das Heilmittelgesetz anpassen. Festhalten will sie auch, dass beim Spenden niemand diskriminiert wird.

Röhrchen mit Spenderblut
Röhrchen mit Spenderblut - dpa/AFP/Archiv

Zurzeit sei die zivile Blutversorgung rechtlich unzureichend geregelt, stellte die SGK-N zu ihrem Vorschlag fest. Werde der sichere Umgang mit Spenderblut geregelt, könne dies letztlich auch die Versorgung mit sicherem Blut und sicheren labilen Blutprodukten fördern.

Der Gesetzesentwurf wurde am Montag im Bundesblatt publiziert. Festhalten will die SKG-N im Heilmittelgesetz, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden darf. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.

Konkret hält es die Kommission für nicht angebracht, dass Männer, die innerhalb der letzten zwölf Monate sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann gehabt haben, als Spender ausgeschlossen werden.

Festschreiben will die Kommission weiter, dass die Blutspende unentgeltlich sein soll - so, wie es die Verfassung vorgibt und wie es heute in der Praxis schon gehandhabt wird. Damit will die SGK-N den missbräuchlichen Umgang mit Blut verhindern. Ausnahmen will sie für sehr seltene Blutgruppen-Merkmale und Notlagen zulassen.

Im Gesetz regeln will die Kommission auch das System der Finanzhilfen. Mit dieser flankierenden Massnahme will sie den sicheren Umgang mit Blut und Blutprodukten gewährleisten.

Die Gesetzesrevision angeregt hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Im Text seiner parlamentarischen Initiative waren die neuen Blutspenderegeln für Homosexuelle jedoch kein Thema. Er forderte vielmehr, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.

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