Für die Finanzierung der Langzeitpflege liegt ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch. Für die zuständige Kommission des Nationalrates ist es vorstellbar, den Pflegebereich in die einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen einzubeziehen. Es sollen aber Bedingungen gelten: die Umsetzung der Pflegeinitiative und die nötige Kostentransparenz.
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Ein Pfleger bei der Arbeit. (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

Bisher hat die grosse Kammer den Einbezug der Langzeitpflege in die sogenannte monistische Finanzierung der Gesundheitsleistungen abgelehnt, zum Missfallen der Kantone. Der Ständerat hat sich im Dezember dafür ausgesprochen.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) spricht von einem Kompromiss für den Einbezug der Langzeitpflege in die Finanzierung von Gesundheitsleistungen aus einer Hand, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag hiess.

Die SGK-N will der kleinen Kammer nun folgen. Doch laut Mitteilung will sie «grössere Änderungen» am Konzept anbringen. Definitiv entschieden hat die Kommission aber noch nicht; sie will sich noch einmal mit der Vorlage befassen.

Das Geschäft sei komplex und es müsse sichergestellt sein, dass die Kommissionsentscheide kohärent seien, hiess es in der Mitteilung. Bevor das Ratsplenum entscheidet, will die Kommission deshalb ihre Anträge in einer zweiten Lesung überprüfen. Erst danach will sie Abstimmungsergebnisse und Minderheitsanträge veröffentlichen.

Ausgearbeitet hat die Vorlage die Gesundheitskommission des Nationalrats; den Anstoss gab Nationalrätin Ruth Humbel (Mitte/AG) 2009 mit einer parlamentarischen Initiative.

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