Kontingente für Fachleute aus Drittstaaten bleiben 2025 unverändert

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Bern,

Schweizer Unternehmen dürfen weiterhin bis zu 8500 Arbeitskräfte aus Nicht-EU/Efta-Staaten einstellen.

Erwerbstätige aus Drittstaaten
Der Bundesrat lässt die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta auch 2025 unverändert. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Schweizer Unternehmen können auch im kommenden Jahr maximal 8500 Erwerbstätige aus Staaten ausserhalb der EU und der Efta rekrutieren. Der Bundesrat belässt die entsprechenden Kontingente unverändert. Die Landesregierung hat diesen Entscheid am Mittwoch gefällt, wie sie mitteilte.

4500 Personen aus Drittstaaten können damit eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten, 4000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid mit dem Fachkräftemangel.

Sonderkontingent für britische Arbeitnehmer bleibt bestehen

Unverändert bleibt auch das Sonderkontingent für Personen aus dem Vereinigten Königreich, hier liegt die Höchstzahl bei 3500 Bewilligungen. Hintergrund ist der Austritt Grossbritanniens aus der EU. Für Britinnen und Briten gilt seit Anfang 2021 das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr.

Mittelfristig will der Bundesrat das Sonderkontingent nach eigener Aussage ins ordentliche Kontingent integrieren. Die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringende aus EU/Efta-Staaten, die während über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr in der Schweiz arbeiten, bleiben ebenfalls unverändert.

Gemäss Mitteilung wurde das Kontingent für Drittstaatenangehörige im Jahr 2023 zu 78 Prozent ausgeschöpft, jenes für Erwerbstätige aus Grossbritannien zu 24 Prozent. Auch im laufenden Jahr dürften die Kontingente nicht vollständig ausgeschöpft werden, hiess es.

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