Kontrollen von Kompensations-Geschäften geben zu wenig Auskunft
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) bemängelt die Kontrolle von Kompensations-Geschäften bei Rüstungsgütern. Diese lasse keine Erkenntnis darüber zu, ob das Hauptziel erreicht werde, nämlich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie.
Die Kontrolle beschränke sich nur darauf, ob Offset-Geschäfte die operativen Ziele erreichen. Zu diesem Schluss kommt eine wissenschaftliche Evaluation, die die GPK-S am Dienstag besprochen hat, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Zu Kompensations-Geschäften - auch Offset-Geschäfte genannt - kommt es, wenn der Bund im Ausland Rüstungsgüter bestellt. Die ausländischen Lieferanten müssen sich in der Regel zu Kompensationsgeschäften im selben finanziellen Umfang mit der Schweizer Industrie verpflichten.
Zu den operativen Zielen solcher Offset-Geschäfte gehören etwa das Volumen oder die regionale Verteilung von Kompensationsgeschäften. Diese Ziele werden überprüft. Ob bei einem solchen Geschäft aber auch strategische Ziele wie der Zugang zu Technologien, Knowhow oder zu ausländischen Märkten oder eben das Hauptziel des gestärkten Wettbewerbsfähigkeit erreicht werde, gehe aus dem Controlling jeweils nicht hervor, befand die Kommission.
Zuständig für die Kontrolle der Umsetzung ist das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) zusammen mit dem Offset-Büro-Bern (OBB). Im Bericht hält die Kommission fest, dass die Abläufe bei Armasuisse im Allgemeinen zwar funktionierten. Das Controlling erfolge mit einem «geringen Ressourceneinsatz» und die Personen, die es durchführten, hätten ein grosses Knowhow.
Allerdings stelle sich mit Blick auf die zukünftigen Beschaffungen die Frage, ob die bestehenden Strukturen neben dem erwähnten Mangel geeignet seien, um auch grössere Offset-Volumen bewältigen zu können. Die Kommission zweifelt gemäss Mitteilung auch wegen des tiefen Digitalisierungsgrads der Instrumente sowie der knappen amtsinternen Dokumentation daran, ob diese Offset-Geschäfte bewältigt werden können.
Der Bundesrat hatte im Juni des vergangenen Jahres im Rahmen des Beschaffungsprojekts «Air2030» unter anderem beschlossen, für über sechs Milliarden Franken 36 US-Kampfflugzeuge des Herstellers Lockheed Martin zu beschaffen. Im Gegenzug wird die Herstellerin Offset-Geschäfte im Wert von 2,9 Milliarden Franken tätigen. Rund eine Milliarde davon sind direkte Offsets, also Aufträge an Schweizer Firmen im Zusammenhang mit der Flugzeugbeschaffung.
Die Kommission schreibt in ihrem Bericht zudem, dass die Aufsicht über diese Kompensations-Geschäfte durch das Aufsichtsorgan und durch das Verteidigungsdepartement (VBS) schwach ausfalle. Das VBS interveniere nur bei grossen Beschaffungsprojekten wie «Air2030». Ansonsten überlasse es alles der Armasuisse. Obwohl der Bundesrat beziehungsweise das VBS die Ziele für Offset-Geschäfte festlegen würden, hätten sie sich bisher nicht über deren Erfüllung informieren lassen.
Auch die Berichterstattung über die Zielerreichung an den Bundesrat und die Bundesversammlung sei unbefriedigend. Weder der Bundesrat noch das Parlament verfüge aktuell über eine Informationsgrundlage, anhand welcher beurteilt werden könne, ob die Ziele erreicht werden.
Weiter gelangte die Kommission zum Schluss, dass es womöglich Unterschiede beim Zugang zu Informationen zu Offset-Geschäften und Kontakten gibt. Zwischen Unternehmen, die im Offset-Büro Bern Einsitz hätten und solchen, die dies nicht hätten, gebe es ein gewisses Informationsgefälle.
Die wissenschaftliche Evaluation geht zurück auf einen Auftrag der GPK-S an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Januar 2020. Die GPK-S hat dazu ihren Bericht veröffentlicht und verlangt vom Bundesrat, bis Ende Mai dazu Stellung zu nehmen.